Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 5. November 2024, die Stellungnahme betreffend den Erlass eines Pfandbriefgesetzes (PfbG) sowie die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (FMAG) verabschiedet.
In seiner Sitzung vom 2. Oktober 2024 hatte der Landtag die Vorlage in erster Lesung behandelt. Dabei wurde dem Eintreten zugestimmt und die Vorlage im Grundsatz begrüsst. Dabei wurde betont, dass durch das Pfandbriefgesetz prinzipiell die von der Regierung formulierten Ziele erfüllt werden sollen. Dies sind die Stärkung der Finanzplatzstabilität, die sichere und krisenresistente Refinanzierung des liechtensteinischen Immobilienmarkts und – darauf basierend – der Schutz der Besitzer von Liegenschaften und der Volkswirtschaft vor negativen Auswirkungen von Finanzkrisen.
Im Rahmen der Eintretensdebatte richteten die Abgeordneten mehrere Fragen an die Regierung. Mit der Stellungnahme beantwortet die Regierung alle jene, die nicht bereits im Zuge der ersten Lesung geklärt werden konnten. Diese Fragen betreffen insbesondere die Rolle des Pfandbriefinstituts, die Nachhaltigkeit der Pfandbriefprogramme und die Entwicklung der Hypothekarzinsen.
Im Hinblick auf die zweite Lesung schlägt die Regierung eine Anpassung des Pfandbriefgesetzes vor. Die bisherige Definition des Pfandbriefdarlehens wird geschärft, indem auf die Pfandrechte an den Deckungswerten abgestellt wird.
Die Vorlage wird vom Landtag voraussichtlich im Dezember in zweiter Lesung behandelt.
Das Pfandbriefgesetz sowie die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes sollen am 1. Februar 2025 in Kraft treten.
Die von der Regierung verabschiedete Stellungnahme kann bei der Regierungskanzlei oder über www.bua.regierung.li bezogen werden.