Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 11. Juli 2023 einen Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Medienfördergesetzes (MFG) und Mediengesetzes (MedienG) verabschiedet.
Medienlandschaft im Wandel
Die Medienlandschaft ist im In- wie auch im Ausland im Wandel. Die Digitalisierung verändert das Angebot wie auch die Nachfrage von Medienerzeugnissen und stellt die Medienunternehmen vor finanzielle und strukturelle Herausforderungen. Zudem hat die Einstellung des „Liechtensteiner Volksblatt“ im März 2023 die liechtensteinische Medienlandschaft massgeblich verändert. Mit dem „Liechtensteiner Vaterland“ verfügt Liechtenstein nur noch über eine Zeitung, welche tagesaktuell über politische und gesellschaftliche Themen in Liechtenstein berichtet. Gleichzeitig befindet sich Radio L aufgrund seit Jahren sinkender Werbeerträge in finanziellen Schwierigkeiten und muss saniert werden. Eine zunehmende Medienkonzentration gefährdet die Meinungsvielfalt und die freie Meinungsbildung. Die Medienförderung soll daher entsprechend angepasst werden.
Abänderungen im Medienförderungsgesetz
Grundsätzlich möchte die Regierung am bewährten System der direkten und indirekten Medienförderung festhalten. Dieses wurde in einer Studie der Universität Fribourg aus dem Jahr 2019 (Studie Puppis/Bürdel) als kongruent und technologieoffen gewürdigt. Allerdings sollen die Höhe und der Umfang der Medienförderung erweitert werden. Zur Stärkung kleiner Medien soll der Sockelbeitrag von 20‘000 CHF auf 100‘000 CHF erhöht werden. Neu sollen auch die Entwicklung digitaler Medienangebote gefördert sowie eine Anschubfinanzierung für neue, innovative Medienunternehmen ermöglicht werden. Um die journalistische Qualität zu fördern, sollen die Aus- und Weiterbildung von Journalisten und Journalistinnen stärker gefördert werden. Zudem sollen die gestiegenen Kosten bei der Frühzustellung der Tageszeitung bei der Förderung berücksichtigt werden. Schliesslich sollen ausschliesslich jene Medienunternehmen von der Medienförderung profitieren können, welche über ein Redaktionsstatut verfügen und dieses transparent offenlegen.
Neue Aufgaben und Kompetenzen für die Medienkommission
In Zukunft soll die vom Landtag bestellte Medienkommission die Entwicklungen der Medienlandschaft und der journalistischen Qualität stärker beobachten und die Medienkonsumenten und -konsumentinnen entsprechend sensibilisieren. Dazu soll die Medienkommission einen Journalistenkodex erlassen, welcher für die Medienbranche verbindlich ist. Die Medienkommission kann behauptete Verletzungen des Journalistenkodex oder der journalistischen Grundsätze des Mediengesetzes auf begründeten Antrag prüfen und das Ergebnis in geeigneter Weise veröffentlichen.
Ziel der von der Regierung vorgeschlagenen Gesetzesänderungen ist es, die Medienvielfalt, den Meinungspluralismus sowie die freie Meinungsbildung in Liechtenstein zu erhalten und zu stärken.
Stellungnahmen zum Vernehmlassungsbericht sind beim Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt (E-Mail: wirtschaft@regierung.li) einzureichen. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 22. September 2023.