Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 14. Mai 2024, einen von einer ämterübergreifenden Arbeitsgruppe erstellten Bericht zur Bewilligungsfähigkeit von freistehenden, erneuerbaren Energiegewinnungsanlagen in der Nicht-Bauzone zur Kenntnis genommen. Der Bericht zeigt auf, wie freistehende erneuerbare Energiegewinnungsanlage, wie beispielsweise für Wind- und Sonnenergie, in der Nicht-Bauzone ermöglicht werden können.

Im Bericht werden unterschiedliche Handlungsoptionen für die Realisierung von freistehenden erneuerbaren Energiegewinnungsanlagen evaluiert. Dabei zeigt sich, dass die Schaffung von «Energiezonen» durch die Gemeinden im Rahmen eines Zonenplanverfahrens gemäss Einschätzung der Regierung die zielführendste Handlungsoption ist. In diesem Zonenplanverfahren sind die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer von Anfang an miteinbezogen und eine Interessensabwägung im Sinne der Volkswohlfahrt wird von Beginn an vorgenommen. Das Verfahren ermöglicht am jeweiligen Standort eine zonenkonforme Realisierung des jeweiligen Projekts.

Auf Ebene des Landes befindet sich der Landesrichtplan derzeit in einer Gesamtüberarbeitung. Die geeigneten Gebiete für Windkraftanlagen sowie die prioritär zu verfolgenden Standorte für alpine Photovoltaikanlagen werden in dieser Überarbeitung berücksichtigt und stellen damit eine wichtige Grundlage für die Zonenplanverfahren auf Ebene der Gemeinden dar.

Im Hinblick auf die mögliche Realisierung von Windkraftanlagen stehen die Liechtensteinischen Kraftwerke (LKW) mit den Gemeinden Ruggell, Schaan, Vaduz und Balzers im Austausch, um Windmessungen an konkreten Standorten durchzuführen. Zudem soll in Abstimmung mit der Gemeinde Ruggell eine Machbarkeitsstudie für eine Windkraftanlage erstellt werden. Ebenfalls sind die LKW im Kontakt mit der Gemeinde Triesenberg, um die technische und wirtschaftliche Machbarkeit einer kleineren alpinen Photovoltaikanlage im Malbun weiter zu prüfen.

Eine Kurzfassung des Berichts ist auf der Internetseite www.regierung.li unter Publikationen einsehbar.