Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 4. Juni 2024, den Vernehmlassungsbericht über die Abänderung des Geoinformationsgesetzes, des Vermessungsgesetzes, des Gesetzes über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Katastergesetz) und des Baugesetzes genehmigt. Mit der gegenständlichen Vorlage soll das gesamte liechtensteinische Geoinformationsrecht überarbeitet und an die zwischenzeitlich angepassten Rezeptionsvorlagen dieser Gesetze angepasst werden.

Im Geoinformationsgesetz sollen neue Themenbereiche eingeführt werden, die bislang noch nicht oder nur ungenügend Eingang in das Gesetz gefunden haben. Hierbei handelt es sich um die Landesgeologie, geografische Namen, die Landesvermessung im Unterschied zur amtlichen Vermessung und die Schaffung eines Leitungskatasters. Die Umsetzung des Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG) macht darüber hinaus eine Anpassung der Gebühren hinsichtlich der offenen Verwaltungsdaten notwendig.

Die vorgesehenen Änderungen des ÖREB-Katastergesetzes betreffen redaktionelle Präzisierungen hinsichtlich einer klareren Unterscheidung zwischen der Grundfunktion und den Zusatzfunktionen des Katasters. Der Auszug aus dem Kataster soll vereinfacht werden. Zudem soll künftig der ÖREB-Kataster als amtliches Publikationsorgan für Karten und Pläne in der Kombination mit der Nutzung des Amtsblatts als amtliches Kundmachungsorgan verwendet werden können.

Am Vermessungsgesetz sind ebenfalls umfangreiche Anpassungen vorgesehen. Die Einführung des neuen Datenmodells der amtlichen Vermessung (DMAV) erfolgt in der Schweiz seit Anfang 2024 und soll in Liechtenstein nachvollzogen werden. Angestrebt wird auch die Schaffung weiterer Verordnungskompetenzen beispielsweise zur Festlegung des Datenmodells und der technischen Vorschriften. Dadurch soll es künftig einfacher sein, auf Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden zu reagieren und die Integration neuer Technologien rascher zu ermöglichen. Ausserdem sollen im Sinne der eGovernment-Strategie vollständig digitale Prozesse von der Planauflage bis zum Geschäftsverkehr mit dem Grundbuch ermöglicht werden.

Die im Baugesetz vorgesehen Änderungen betreffen die Verfahren des Zonenplans und des Überbauungs- und Gestaltungsplans (sog. Planungsinstrumente). In diesen Verfahren soll der ÖREB-Kataster als amtliches Publikationsorgan verwendet werden.

Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder unter www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am Freitag, 6. September 2024.