Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 11. Juni 2024, die Abänderung der Offenlegungsverordnung (OffV), der Qualitätssicherungsprüfungsverordnung (QSPV) sowie der Wirtschaftsprüfer-Prüfungsverordnung (WPPV) verabschiedet.

Im Zuge der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, auch bekannt als Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), wurden sowohl das Wirtschaftsprüfergesetz (WPG) als auch das Offenlegungsgesetz (OffG) abgeändert. Diese Änderungen wurden in den Nebenvorlagen zur Anpassung des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) vom Landtag in seiner Sitzung vom 7. März 2024 verabschiedet und treten am 1. Juli 2024 in Kraft. Zusätzlich wurde im Rahmen einer Überprüfung des OffG Änderungsbedarf festgestellt, was in einer separaten Gesetzesvorlage vom Landtag in seiner Sitzung vom 11. April 2024 beschlossen wurde, ebenfalls mit Inkrafttreten am 1. Juli 2024. Die Anpassungen des WPG und des OffG erfordern auch entsprechende Änderungen in der OffV, der QSPV und der WPPV.

In der QSPV wurden Anpassungen vorgenommen, um die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu regeln und eine Übergangsfrist für die Anwendung alter Qualitätsstandards für die Abschlussprüfung festzulegen. In der WPPV werden bei den Prüfungsbereichen für die schriftliche Wirtschaftsprüfer-Prüfung Ergänzungen in Bezug auf die Prüfungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung eingeführt.

Die OffV wurde angesichts der Änderungen des OffG angepasst, wobei besonders die Einführung des neu geschaffenen Officially Appointed Mechanism (OAM), ein amtlich bestelltes System zur zentralen Speicherung vorgeschriebener Informationen, hervorzuheben ist. Dieses System zielt darauf ab, die gesicherte Verfügbarkeit dieser Informationen zu gewährleisten. Im Zuge dieser Anpassungen wurden auch redaktionelle Änderungen vorgenommen und redundante Bestimmungen gestrichen. Zusätzlich wurden Anpassungen im Rahmen der Umsetzung der CSRD vorgenommen.

Diese Verordnungsänderungen treten am 1. Juli 2024 in Kraft.