Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 5. November 2024 die Stellungnahme zu den Fragen, die im Juni 2024 anlässlich der ersten Lesung des Berichts und Antrags betreffend die Abänderung des Medienförderungsgesetzes (MFG), des Mediengesetzes (MedienG) und des Beschwerdekommissionsgesetzes von den Landtagsabgeordneten aufgeworfen wurden, verabschiedet. Die Gesetzesabänderung ist Teil des von der Regierung verabschiedeten Medienpakets, das zur Stärkung der Medienvielfalt in Liechtenstein beitragen soll. Eine allfällige Neukonzeption des Medienförderungssystems infolge des Wegfalls des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bedarf einer eingehenden Prüfung unter Einbezug verschiedener Anspruchsgruppen. Damit die finanzielle Planungssicherheit für die bestehenden Medienunternehmen für das Jahr 2025 sichergestellt ist, sollen zunächst die bereits geplanten Verbesserungen vom Landtag verabschiedet werden.

Die im Juni-Landtag aufgebrachten Fragen betreffen insbesondere die Anschubfinanzierung, die Einhaltung der journalistischen Sorgfalt und des Journalistenkodex sowie eine mögliche Deckelung der Medienförderung.

Der Landtag wird die Stellungnahme voraussichtlich im Dezember 2024 in zweiter und damit abschliessender Lesung behandeln.