Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 5. November 2024, das Landeskontingent für die Milchproduktion gemäss Empfehlung des Liechtensteiner Milchverbandes für das Jahr 2025 unverändert auf 14.6 Mio. Kilogramm festgelegt.

Auf Grundlage der Milchmengenregelungsverordnung obliegt es der Regierung, die Milchmenge festzulegen, die in Liechtenstein produziert und in Verkehr gebracht werden kann. Das Landeskontingent richtet sich nach dem Inlandsverbrauch. Dieser berechnet sich auf Grundlage der Anzahl der in Liechtenstein wohnhaften Personen, der regelmässig in Liechtenstein tätigen, aber nicht hier wohnhaften Personen sowie des durchschnittlichen Verbrauchs von Milch und Milchprodukten pro Person. Die Zuteilung der einzelbetrieblichen Liefermengen erfolgt durch den Liechtensteiner Milchverband.