Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 5. November 2024, den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des E-Geldgesetzes (EGG), des Zahlungsdienstegesetzes (ZDG) sowie des Finanzmarktaufsichtgesetzes (FMAG) verabschiedet.

Mit der gegenständlichen Vorlage sollen das EGG, das ZDG und das FMAG angepasst werden. Die Anpassungen dienen einerseits zur Umsetzung und Durchführung von EWR-Recht, insbesondere der Verordnung (EU) 2021/1230 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Union, und andererseits der Angleichung des Finanzmarktaufsichtsrechts infolge der Neukonzeption des Rechtsrahmens für die Aufsicht über Banken und Wertpapierfirmen in Bezug auf grundlegende Regelungen und Begrifflichkeiten. Die Abänderungen betreffen im Wesentlichen die Vereinheitlichung der Anforderungen an die Bewilligungsvoraussetzungen, die Genehmigungs- und Meldepflichten, die Befugnisse der Finanzmarktaufsicht (FMA) sowie die Gebührentatbestände.

Der Bericht und Antrag kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Webseite www.rk.llv.li bezogen werden.