Die Regierung hat am 26. November 2024 die Verordnung über das Kostenziel in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung für das Jahr 2025 genehmigt.
Das Kostenziel wird jeweils Ende November für das Folgejahr festgelegt. Für das Jahr 2025 liegt es für die Gesamtheit der Leistungserbringer bei +2.0%. Es wurden keine davon abweichenden sektoralen Kostenziele festgelegt.