Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 26. November 2024, den aktuellen Stand der Arbeiten betreffend die Überarbeitung des Hauptradroutennetzes genehmigt und den Bericht für die öffentliche Vernehmlassung freigegeben.

Die Überarbeitung des Hauptradroutennetzes ist Leitprojekt 7 des Mobilitätskonzepts 2030, welches das bestehende Konzept aus dem Jahr 2014 ablösen wird. Das Radroutenkonzept bildet die Basis für die anschliessende Realisierung einer attraktiven Radverkehrsinfrastruktur, welche einen Beitrag zur Verschiebung des Modal-Splits leisten soll. Der für die Vernehmlassung verabschiedete Bericht deckt unter anderem folgende Themen ab:

- Schwachstellenanalyse der bestehenden Hauptradrouten

- Zielroutennetz für den Alltagsverkehr & Zielroutennetz für den Freizeitverkehr

- Massnahmenblätter

- Vorschlag für die künftige Finanzierung des Ausbaus und Unterhalts der Radweginfrastruktur

- Kostenschätzung für die Realisierung der Massnahmen

Der Bericht wurde von einer Arbeitsgruppe bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des Amts für Hochbau und Raumplanung (AHR), des Amts für Tiefbau und Geoinformation (ATG), einem Gemeindevertreter sowie einem externen Planungsbüro erarbeitet. Die Arbeitsgruppe führte Grundlagenanalysen durch, eruierte radverkehrsrelevante Ziele, definierte Wunschlinien und legte diese zu einem Routennetz für den Alltagsradverkehr um. Es wurde auch ein Routennetz für Freizeitrouten erstellt. Während im Alltagsradverkehr möglichst direkte Verbindungen und konkurrenzfähige Reisezeiten gegenüber dem motorisierten Individualverkehr (MIV) angestrebt werden, ist im Freizeitradverkehr die Umfeldqualität zentral. Es fanden auch eine Mitwirkungsveranstaltung für Gemeinden und Verbände, individuelle Gemeindegespräche sowie mehrere Koordinationssitzungen mit dem grenznahen Ausland statt.

In weiteren Arbeitsschritten wurden erforderliche Infrastrukturmassnahmen abgeleitet und die bisherige Regelung zwischen Land und Gemeinden bezüglich Zuständigkeiten für die Finanzierung des Baus und Unterhalts der Radverkehrsinfrastruktur überarbeitet. Damit die neue Radverkehrsinfrastruktur nach der Konzeptverabschiedung möglichst schnell realisiert wird, sieht dieser Vorschlag vor, dass das Land Liechtenstein für die Mehrheit aller vorgesehenen Erstinvestitionen in Radverkehrsinfrastrukturen finanziell aufkommt und neue Radwege abseits der Landstrassen nach Realisierung an die Gemeinden für den Unterhalt übergeben werden.

Alle Liechtensteiner Gemeinden sowie die zur Vernehmlassung eingeladenen Vereine und Verbände werden eingeladen, zum Bericht «Hauptradroutennetz» Stellung zu beziehen.

Nach Ablauf der Vernehmlassungsfrist Ende Januar 2025 werden die eingegangenen Rückmeldungen ausgewertet und unter Einbindung des strategischen Lenkungsausschusses überprüft und in das finale Konzept eingearbeitet. Das Konzept wird voraussichtlich noch im 1. Quartal 2025 durch die Regierung verabschiedet.