Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 3. Dezember 2024 eine Abänderung der Verordnung zum Schutze der Quellfassungen “Litzenen“ in der Gemeinde Triesen verabschiedet.

Im Rahmen einer Sanierung der Quellwasserfassung bei St. Mamerten hat sich gezeigt, dass sich Teile der Fassungsanlagen ausserhalb der in der Verordnung zum Schutze der Quellfassungen «Litzenen» dargestellten Schutzzone S1 befinden. Aus diesem Grund musste die Umgrenzung dieser Schutzzone in der Verordnung an die effektive Lage der Quellfassungen angepasst werden. Die Zone S1 umfasst die unmittelbare Umgebung einer Trinkwasserfassung sowie die Fassungsanlagen.