Die Regierung hat in der Sitzung vom 28. Januar 2025, den Vernehmlassungsbericht der Regierung betreffend die Änderung des Wertpapierdienstleistungsgesetzes, des Wertpapierfirmengesetzes, des Vermögensverwaltungsgesetzes und des Handelsplatz- und Börsegesetzes und weiterer Gesetze genehmigt.

Die vorgelegten Gesetzesentwürfe dienen der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/790 und der Durchführung der Verordnung (EU) 2024/791 betreffend die Überarbeitungen der Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) und der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 über Märkte für Finanzinstrumente (MiFIR). Beide zusammen regeln Wertpapierdienstleistungen und Finanzmarkttätigkeiten im Europäischen Wirtschaftsraum. Mit den neuen Vorschriften sollen eine Vereinfachung und weitere Harmonisierung des Transparenzrahmens für Märkte für Finanzinstrumente geschaffen und die Stellung der Anleger gestärkt werden. Das Hauptziel dabei ist, Anlegern bei Entscheidungen über Investitionen auf den Kapitalmärkten der Union einen vollständigen Überblick über die Kurse und die verfügbaren Volumina zu geben. Dazu wird unter anderem die Einführung von seitens der ESMA zuzulassenden, konsolidierten Datentickern, welche die verschiedenen Quellen für Handelsdaten zusammengefasst darstellen, vorgeschrieben. Des Weiteren sollen gleiche Rahmenbedingungen zwischen den verschiedenen Ausführungsplätzen geschaffen werden. Ebenso ist vorgesehen, dass Handelsplätze und genehmigte Veröffentlichungssysteme verpflichtet werden, ihre Daten an die Bereitsteller konsolidierter Datenticker zu übermitteln.

Die Verordnung (EU) 2024/791 kommt in Liechtenstein nach Übernahme in das EWR-Abkommen unmittelbar zur Anwendung. Für die Durchführung bestimmter Vorschriften der Verordnung und die Umsetzung der Vorgaben aus der Richtlinie (EU) 2024/790 sind die Gesetzesabänderungen der gegenständlichen Vernehmlassung erforderlich.

Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Website www.rk.llv.li bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 31. März 2025.