Am Dienstag, 18. Februar 2025 haben die Leiterin des Amts für Volkswirtschaft, Katja Gey, und Martina Hirayama, Staatssekretärin für Bildung, Forschung und Innovation, in Bern eine Erneuerung der Vereinbarung zur schweizerisch-liechtensteinischen Zusammenarbeit im Bereich der wissenschaftsbasierten Innovation unterzeichnet. Die neue Vereinbarung ersetzt die bestehende Vereinbarung, welche Ende Februar 2025 ausläuft.
Mit der Erneuerung der Vereinbarung wird die Zusammenarbeit im Innovationsbereich zwischen Liechtenstein und der Schweiz weiter gestärkt. Ziel ist es, gemeinsam neue wissenschaftsbasierte Ideen zu fördern, die sowohl der Wirtschaft als auch der Gesellschaft in beiden Ländern zugutekommen. Die Vereinbarung erlaubt es Unternehmen und Organisationen, flexibel mit Forschungsinstitutionen in der Schweiz beziehungsweise in Liechtenstein zusammenzuarbeiten. Entsprechende Förderinstrumente unterstützen unter anderem die Durchführung risikoreicher Projekte sowie Jungunternehmen und deren Gründerinnen und Gründer durch Start-up Coaching.
In der Förderperiode 2021-2024 war die Universität Liechtenstein an insgesamt sieben Projekteingaben beteiligt, grösstenteils in den Bereichen Social Sciences & Business Management und ICT (Informations- und Kommunikationstechnik). Liechtensteinische Unternehmen haben als Umsetzungspartner mehr als 40 Gesuche eingereicht, ebenfalls mehrheitlich im Bereich Social Sciences & Business Management.
In der Schweiz ist Innosuisse, die Agentur für Innovationsförderung, für die Umsetzung der Vereinbarung zuständig. In Liechtenstein übernimmt das Amt für Volkswirtschaft diese Aufgabe. Die Unterzeichnung erneuert die bestehende Vereinbarung aus dem Jahr 2021, die per Ende Februar 2025 ausläuft. Mit dieser Vereinbarung wird die erfolgreiche Zusammenarbeit gefestigt und weiter ausgebaut.
Liechtenstein verbindet mit der Schweiz eine wichtige Partnerschaft im Bereich Bildung, Forschung und Innovation (BFI). Neben der Vereinbarung mit Innosuisse besteht auch ein bilaterales Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Fähigkeitszeugnissen und Berufsattesten der beruflichen Grundbildung (2014) sowie eine Gemeinsame Erklärung (2016) zur Intensivierung der bereits existierenden Zusammenarbeit im BFI-Bereich.