Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 18. März 2025 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen (GloBE-Gesetz) genehmigt. Die von der OECD/G20 Inclusive Framework on BEPS entwickelte Mindestbesteuerung sieht vor, dass multinationale Unternehmensgruppen mit einem Konzernumsatz von mehr als 750 Millionen Euro einer effektiven Besteuerung von 15 Prozent unterliegen.

Liechtenstein hat per 1. Januar 2024 die globale Mindestbesteuerung von grossen Unternehmensgruppen nach dem OECD/G20-Standard eingeführt. Dieser beinhaltet auch einen automatischen Austausch von GloBE-Informationen zwischen jenen Staaten und Hoheitsgebieten, in denen die Gruppe tätig ist. Die abkommensrechtlichen Grundlagen für diesen Informationsaustausch bilden die multilaterale Amtshilfekonvention (MAK) und die mehrseitige Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch von GloBE-Informationen (GIR MCAA).

Das GIR MCAA wurde am 15. Januar 2025 von der OECD/G20 veröffentlicht und wird voraussichtlich noch im Laufe des Jahres 2025 von jenen Staaten und Hoheitsgebieten unterzeichnet werden, welche die Mindestbesteuerung umgesetzt haben. Ein erster Austausch von GloBE-Informationen unter dem GIR MCAA soll 2026 stattfinden. Zur Umsetzung des GIR MCAA soll durch die gegenständliche Vorlage das bestehende GloBE-Gesetz angepasst werden.

Mit der Anpassung des GloBE‐Gesetzes werden insbesondere die Pflichten der liechtensteinischen berichtenden Geschäftseinheiten, die Übermittlung von Informationen aus der GloBE-Erklärung durch die Steuerverwaltung, die Vertraulichkeit, die Verwendung der Informationen, Geheimhaltungspflichten und Kontrollen, die anwendbaren Verfahren sowie die Strafen für Widerhandlungen geregelt.

Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden.