Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 25. März 2025, die neu gefasste Medienverordnung (MedienV) verabschiedet.

Aufgrund der Übernahme der Richtlinie (EU) 2018/1808 über audiovisuelle Mediendienste und im Hinblick auf sich verändernde Marktgegebenheiten war eine umfassende Revision des Mediengesetzes erforderlich. Die Gesetzesrevision wurde bereits im Oktober 2023 vom Landtag verabschiedet. Deren Inkrafttreten war aufgrund von Verzögerungen bei der Übernahme der genannten Richtlinie in das EWR-Abkommen allerdings bis jetzt noch ausstehend.

Im Zusammenhang mit der Revision des Mediengesetzes war auch die Medienverordnung entsprechend anzupassen. Die Verordnung regelt unter anderem das Nähere über die Führung des Melderegisters, den Schutz Minderjähriger bei Fernsehprogrammen, die Schutzpflichten von Video-Sharing-Plattform-Anbietern, die Zuteilung knapper Ressourcen und die Sicherstellung des barrierefreien Zugangs. Zudem wird das Amt für Kommunikation neu als Regulierungsbehörde im Sinne des Mediengesetzes benannt.

Gesetz und Verordnung treten gleichzeitig mit dem EWR-Übernahmebeschluss Nr. 337/2022 am 1. Mai 2025 in Kraft.