Regierungschef Daniel Risch informierte am Dienstag, 1. April 2025, gemeinsam mit dem Leiter des Amts für Informatik, Fabian Schmid, über kurzfristige Massnahmen im E-Government.
Hintergrund dieser Massnahmen sind die seit Anfang Jahr bestehenden Neuerungen im Zusammenhang mit der Einreichung der Mehrwertsteuerabrechnung. Seit Januar 2025 erfolgt die Abwicklung sämtlicher Mehrwertsteuergeschäfte nur noch über das neue eMWST-Portal. Dazu gehören unter anderem die An- und Abmeldung zur MWST-Pflicht, die Abrechnungen inkl. Korrekturen, das Antragswesen sowie die Kommunikation zwischen Unternehmen und Steuerverwaltung. Die Voraussetzung zur Nutzung des neuen eMWST-Portals sind die eID.li (www.eid.li) sowie die Aktivierung eines Unternehmens und die Festlegung der Vertretungen des Unternehmens im sogenannten Basisdienst eVertretung (www.aju.llv.li). Auch der Basisdienst eVertretung ist neu und wurde gemeinsam mit dem eMWST-Portal Ende Oktober 2024 im Rahmen einer Medienorientierung präsentiert.
Die Nutzerzahlen zeigen, dass diese neuen E-Government-Dienste in der Praxis sehr gut angenommen wurden. In der eVertretung wurden bis Ende März bereits über 15‘000 Unternehmen erstmals aktiviert. Ausserdem wurden mehr als 3‘000 Mehrwertsteuerabrechnungen über das eMWST-Portal bei der Steuerverwaltung eingereicht. Somit haben rund 70% der mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen ihre Mehrwertsteuerabrechnung für das vierte Quartal 2024 und das zweite Semester 2024 eingereicht haben. Diese Zahlen sind sehr erfreulich, insbesondere wenn man bedenkt, dass die Frist zur Einreichung der Mehrwertsteuerabrechnung derzeit noch nicht abgelaufen ist.
Trotz dieser erfreulichen Zahlen, bestehen vereinzelt Schwierigkeiten. Einerseits gibt es Personen, welche im Geschäftsverkehr ihre eigene eID.li nicht verwenden möchten. Andererseits bestehen beim Basisdienst eVertretung gewisse Probleme mit der Performance, welche die Handhabung dieses Dienstes erschweren und für die Nutzerinnen und Nutzer derzeit verschiedentlich zu einem zeitlichen Zusatzaufwand führen. Diese Probleme wurden in den letzten Wochen bereits mit Hochdruck angegangen, sind aber noch nicht behoben. Zudem fand vor rund zwei Wochen ein Treffen mit allen im Landtag vertretenen Parteien und gegenüber der eID und gewissen E-Government-Diensten der Landesverwaltung kritisch eingestellten Personen statt, in welchem Lösungsansätze diskutiert wurden.
Die Regierung hat vor diesem Hintergrund in ihrer Sitzung vom 1. April 2025 folgende kurzfristigen Massnahmen im Bereich E-Government beschlossen:
Es wird eine alternative Anmelde- und Identifizierungsmethode für E-Government-Dienste (Vor-Ort-Identifizierung; elektronische Einmal-Kennung) geschaffen, welche vor Ort in den Räumlichkeiten der Landesverwaltung für den Zugang zu E-Government-Diensten anstatt einer Anmeldung und Identifizierung mit der eID.li genutzt werden kann.
Die Regierung hat hierfür u.a. eine entsprechende Abänderung der E-Government-Verordnung beschlossen. Zudem hat sie die betroffenen Amtsstellen mit der Umsetzung der alternativen Anmelde- und Identifizierungsmethode für E-Government-Dienste beauftragt. Die Möglichkeit, sich für den Zugang zu E-Government-Diensten anstatt mit der eID.li vor Ort identifizieren zu lassen und bei E-Government-Dienste anzumelden, wird jeweils zeitlich befristet und in den Räumlichkeiten der Landesverwaltung angeboten werden. Diese alternative Anmelde- und Identifizierungsmethode für E-Government-Dienste soll den betroffenen Personen rasch zur Verfügung gestellt werden. Zu gegebener Zeit wird die Regierung detailliertere Informationen hierzu bekannt geben.
Die Performance-Probleme beim E-Government-Basisdienst eVertretung werden so rasch wie möglich behoben.
Diese Arbeiten sind schon seit einigen Wochen in Gang und werden mit Hochdruck vorangetrieben. Damit soll die Handhabung der eVertretung für Nutzerinnen und Nutzer deutlich verbessert werden.
Die Frist zur Einreichung der Mehrwertsteuer-Abrechnung für das vierte Quartal 2024 und das zweite Semester 2024 wird um weitere zwei Monate, bis Ende Juni 2025 verlängert. Als Folge ist die Abrechnung des ersten Quartals 2025 ebenfalls bis Ende Juni 2025 einzureichen. Die Zahlungsfristen bleiben unverändert.
Bereits Anfang Jahr wurde durch die Steuerverwaltung eine Fristverlängerung von zwei Monaten bis Ende April bekannt gegeben. Die Frist wurde nun erneut um zwei Monate verlängert. So kann sichergestellt werden, dass alle Mehrwertsteuerpflichtigen genügend Zeit für die Einreichung der Mehrwertsteuer-Abrechnung haben.