Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 8. April 2025, den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Polizeigesetzes verabschiedet.
Mit dieser Vorlage soll die präventive Gewaltberatung für Gefährder und Gefährderinnen im häuslichen Kontext verpflichtend eingeführt werden. Der Vorschlag, der sich am österreichischen Vorbild einer opferschutzorientierten Täterarbeit orientiert, zielt darauf ab, nach einer polizeilichen Intervention und vor einem gerichtlichen Verfahren eine frühzeitige und nachhaltige Gewaltprävention zu gewährleisten. Die Umsetzung dieses Vorschlags soll damit nicht nur die Prävention von Gewalt fördern, sondern auch den Schutz von Opfern in gewaltbelasteten Beziehungen verbessern.
Darüber hinaus umfasst der Vorschlag auch legistische und praxisbedingte Anpassungen. Zum einen geht es um die Angleichung der personalrechtlichen Bestimmungen an das 2008 eingeführte Staatspersonalgesetz. Zusätzlich wird die Einführung einer automatisierten Fahrzeugfahndung im Strassenverkehr sowie eine Anpassung der Regelungen zur Videoüberwachung im öffentlichen Raum angeregt. Im Zuge dieser Änderungen wird auch vorgeschlagen, die 2018 eingeführten besonderen Befugnisse zur Verhinderung terroristischer oder schwerer Straftaten um drei weitere Tatbestände zu erweitern. Diese Erweiterung orientiert sich an den Regelungen der Nachbarländer, vor allem der Schweiz.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage (www.rk.llv.li) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 4. Juli 2025.