Die Regierung hat am 23. Mai 2025 eine Anpassung der Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine beschlossen. Im Rahmen der Anpassung wurde ein erster Teil der neuen Sanktionen gegenüber Russland, welche die EU am 20. Mai 2025 beschlossen hatte, autonom nachvollzogen. Die Regierung führt damit ihre bisherige Politik konsequent weiter.

Zusätzlich zu den bereits bestehenden Sanktionen hat die EU am 20. Mai 2025 beschlossen, ein siebzehntes Massnahmenpaket gegen Russland zu erlassen. Dieses richtet sich gegen den Zugang Russlands zu militärischer Schlüsseltechnologie und soll dazu beitragen, die Einnahmen aus dem Export von fossilen Energieträgern für Russland weiter zu erschweren.

Gleichentags hat die Regierung auch eine Anpassung der Verordnung über Massnahmen gegenüber bestimmten Personen und Organisationen zur Bekämpfung der Verbreitung und des Einsatzes chemischer Waffen und der Verordnung über Massnahmen gegenüber bestimmten Personen und Organisationen im Zusammenhang mit der Situation in der Russischen Föderation beschlossen. Die autonom nachvollzogenen Sanktionen sind Teil eines Pakets weiterer Massnahmen, mit denen die EU auf destabilisierende Aktivitäten Russlands in den EU-Mitgliedstaaten, Menschenrechtsverletzungen in Russland und den Einsatz von chemischen Reizstoffen in der Ukraine reagiert.