Die Archivverordnung bestimmt auf Landesebene die Archivierung und Benutzung von Archivgut des Landes. Konkret regelt sie die Anbiete- und Ablieferungspflicht der Behörden, die Form der Archivierung, den Zugang zum und den Schutz von Archivgut, die Verkürzung der Schutzfristen, die Auskunft und Beratung durch das Archivpersonal, die Nutzung von Archivgut sowie die Aufgaben und Gebühren des Landesarchivs. Die Archivverordnung schafft die Grundlage für dienstleistungs- und kundenorientiertes Arbeiten und ermöglicht die Umsetzung organisatorischer und technologischer Veränderungen im Archivwesen in den kommenden Jahren. Sie tritt am 1. September 2025 in Kraft.