Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 9. September 2025 die Abänderung von drei Verordnungen verabschiedet. Dabei handelt es sich um die Verordnung über die Abänderung der E-Government-Verordnung, die Verordnung betreffend die Abänderung der Verordnung über das Zentrale Kontenregister und die Verordnung über die Abänderung der Verordnung zum Rohrleitungsgesetz.

Diese Änderungen stehen im Zusammenhang mit der Justizreform, die der Landtag am 8. November 2024 in zweiter Lesung beraten und verabschiedet hat. Die Reform umfasst die Anpassung der Verfassung, des Gerichtsorganisationsgesetzes sowie weiterer Gesetze und tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

Ein zentraler Bestandteil der Reform ist die Integration des Verwaltungsgerichtshofes in den Obersten Gerichtshof. In diesem Zuge wurden in den betroffenen Gesetzen entsprechende begriffliche Anpassungen vorgenommen. Auch die oben genannten Verordnungen enthalten Bestimmungen, die eine solche Anpassung erforderlich machen. Künftig wird der «Oberste Gerichtshof als Verwaltungsgericht» die entsprechenden Zuständigkeiten übernehmen.

Die Änderungen der Verordnungen treten gleichzeitig mit der Justizreform am 1. Januar 2026 in Kraft.