Wirtschaftsministerin Sabine Monauni, Brigitte Haas, Geschäftsführerin der Liechtensteinischen Industrie- und Handelskammer, sowie Ivan Schurte, Mitglied der Geschäftsleitung der Wirtschaftskammer Liechtenstein, haben am Mittwoch, 8. Mai 2024 den Bericht der Arbeitsgruppe «Arbeitskräftemangel» betreffend Massnahmen zur Erhöhung des Arbeitskräftepotenzials und der Erwerbsbeteiligung vorgestellt.
Der bestehende Arbeitskräftemangel stellt die liechtensteinische Wirtschaft vor grosse Herausforderungen. Angesichts der demografischen Entwicklung wird der Mangel an Arbeitskräften in den kommenden Jahren weiter zunehmen. Der Arbeitsmarkt ist ausgetrocknet, und es ist eine wachsende Zahl offener Stellen zu verzeichnen. Für Liechtenstein als kleine, exportorientierte Volkswirtschaft ist die Verfügbarkeit von Fachkräften im globalen Standortwettbewerb eine Grundvoraussetzung für nachhaltiges Wirtschaftswachstum und den Erhalt des Wohlstands. Zur Bekämpfung des Arbeitskräftemangels braucht es gemeinsame Anstrengungen von Politik und Wirtschaft
Vor diesem Hintergrund hat die Regierung im letzten Jahr eine Arbeitsgruppe aus Vertretern staatlicher Stellen, der Wirtschaft und der Wissenschaft eingesetzt, um die Auswirkungen des zunehmenden Fach- und Arbeitskräftemangels auf den Wirtschaftsstandort Liechtenstein zu analysieren und konkrete Massnahmen zu prüfen.
Der vorliegende Bericht der Arbeitsgruppe enthält eine makroökonomische Analyse des Arbeitskräftemangels in Liechtenstein und zeigt konkrete Handlungsfelder und Massnahmen auf, um die Attraktivität des liechtensteinischen Arbeitsmarktes zu erhöhen. Auf der Grundlage einer Stärken-Schwächen-Analyse des Arbeitsstandorts Liechtenstein identifizierte die Arbeitsgruppe drei Handlungsfelder.
Im ersten Handlungsfeld werden Massnahmen zur vielfältigen und hochwertigen Ausbildung sowie zur systematischen und gezielten Weiterbildung aufgezeigt. Das zweite Handlungsfeld beleuchtet Massnahmen zur Erhöhung der Erwerbsbeteiligung und der Erweiterung des Arbeitskräftepotenzials, konkret in den Bereichen Erwerbsbeteiligung von Eltern, Arbeiten im Alter sowie Erwerbsbeteiligung von Personen mit Schutzstatus S. Im dritten Handlungsfeld geht es um das Gewinnen und Halten von Arbeitskräften. Hier wird der Fokus der Massnahmen zur Förderung der Arbeitsstandortattraktivität, des Arbeitgeberbranding und der Personalentwicklung, der Zuwanderung sowie der Mobilität und Erreichbarkeit gelegt.
Bei den Massnahmen steht zum einen die bessere Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotenzials im Vordergrund. «Grosses Potenzial besteht insbesondere bei der Arbeitsmarktpartizipation der älteren Bevölkerung und der Frauen», so Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni. «Zum anderen sind Massnahmen im Bereich der Weiterbildung und der Personalentwicklung zentral, um die Qualifizierung der Arbeitnehmenden entsprechend den Anforderungen des Arbeitsmarktes erhalten und zukunftsgerichtet weiterzuentwickeln», streichen Brigitte Haas, Geschäftsführerin der LIHK, sowie Ivan Schurte, Geschäftsleitungsmitglied der WKL, hervor.
Für die Koordinierung und das Monitoring der Umsetzung der Massnahmen wird eine Begleitgruppe aus Vertretern der staatlichen Behörden und der Wirtschaftsverbände eingesetzt, welche einen jährlichen Statusbericht zuhanden der Regierung vorzulegen hat.
Der Bericht ist auf der Internetseite www.regierung.li unter Publikationen verfügbar.