Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 14. Mai 2024 den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Medienfördergesetzes (MFG), des Mediengesetzes (MedienG) und des Beschwerdekommissionsgesetzes verabschiedet.
Medienlandschaft im Wandel
Seit der Einführung des geltenden Medienförderungsgesetzes im Jahr 2006 hat sich die Medienlandschaft erheblich verändert. Der digitale Wandel hat zu einem veränderten Nutzungsverhalten der Medienkonsumentinnen und -konsumenten sowie zu sinkenden Werbeeinnahmen und Abonnentenzahlen bei den herkömmlichen Medien geführt. Im März 2023 hat die liechtensteinische Medienlandschaft eine Zäsur erfahren. Die älteste Tageszeitung, das «Liechtensteiner Volksblatt», musste aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten ihren Betrieb einstellen. Somit verfügt Liechtenstein mit dem «Liechtensteiner Vaterland» nurmehr über eine Tageszeitung. Die Konkurrenz und die gegenseitige Kontrollfunktion zwischen den beiden Leitmedien sind somit verloren gegangen. An diese veränderten Gegebenheiten soll die Medienförderung angepasst werden.
Stärkere Förderung privater Medien
Die Regierung ist überzeugt, dass das bestehende System der direkten und indirekten Medienförderung grundsätzlich geeignet ist, um zielgerichtet relevante Medienangebote in Liechtenstein zu unterstützen. Allerdings ist die Regierung der Ansicht, dass aufgrund der Umwälzungen in der Medienbranche, die Höhe und der Umfang der Medienförderung erweitert werden sollen. Konkret soll der Sockelbeitrag von CHF 20'000 auf CHF 100'000 erhöht werden, um kleinere Medien stärker zu unterstützen. Neu ist auch vorgesehen, die Entwicklung neuer digitaler Medienangebote speziell zu fördern sowie eine Anschubfinanzierung für neue Marktteilnehmer zu ermöglichen. Damit wird ein zusätzlicher Anreiz für neue innovative Medienangebote geschaffen.
Um die journalistische Qualität zu fördern, sollen die Aus- und Weiterbildungskosten in Zukunft zu 75% (anstatt bisher 40%) staatlich finanziert werden. Zudem werden die Verbreitungskosten mit einer Erhöhung des Fördersatzes von 25% auf 30% stärker berücksichtigt. Schliesslich wird neu geregelt, dass ausschliesslich Medienunternehmen von der Medienförderung profitieren können, welche über ein Redaktionsstatut verfügen und sich zur Einhaltung eines anerkannten Journalistenkodex verpflichten. Mit dieser Vorlage erhöht sich die Medienförderung schätzungsweise insgesamt um rund 70% gegenüber der bestehenden Medienförderung.
Neue Aufgaben für die Medienkommission
Der Bericht und Antrag sieht zudem eine Ausweitung des Aufgabenspektrums der Medienkommission vor. Sie soll eine stärkere Rolle bei der Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die grundlegende gesellschaftliche Funktion der Medien einnehmen und regelmässig über die Entwicklung der Medienlandschaft sowie der journalistischen Qualität berichten. Ebenfalls soll die Medienkommission neu nicht mehr durch den Landtag, sondern durch die Regierung bestellt werden. Damit kann die politische Unabhängigkeit der Medienkommission als Expertenkommission gestärkt werden. Folglich soll auch die Rechtsaufsicht über die Medienkommission von der Regierung auf die Beschwerdekommission für Verwaltungsangelegenheiten übertragen werden.
Die vorgeschlagenen Anpassungen verfolgen das Ziel, die Medienvielfalt, den Meinungspluralismus sowie die freie Meinungsbildung in Liechtenstein zu erhalten und zu stärken.