Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 14. Mai 2024 den Bericht und Antrag betreffend die zukünftige Ausrichtung des Liechtensteinischen Rundfunks (LRF) und die Gewährung eines Landesbeitrags für die Jahre 2025 bis 2028 verabschiedet. Mit dieser Vorlage kommt die Regierung dem Auftrag des Landtags nach, ein Konzept zur zukünftigen Ausrichtung des LRF im Kontext der Medienförderungsanpassungen auszuarbeiten und dem Landtag 2024 vorzulegen.
Rolle des LRF
Die Regierung ist überzeugt, dass es in einer vielfältigen Medienlandschaft neben privaten Medien auch ein öffentlich-rechtliches Medium braucht, das objektiv, unparteilich und ausgewogen über das politische Geschehen berichtet. Der LRF soll eine massgebliche und identitätsstiftende Stimme für Liechtenstein und die grenznahe Region sein.
Zielbild und Konzept für den Landessender
Das vom Verwaltungsrat des LRF ausgearbeitete Zielbild und Konzept sieht vor, dass die Marke «Radio Liechtenstein» Anziehungspunkt und Spiegelbild für alles ist, was in Liechtenstein geschieht. «Radio Liechtenstein» soll im gesellschaftlichen Leben wieder sichtbar werden, indem möglichst viele Menschen aus Liechtenstein am Radio zu hören sind. Der LRF will sich zudem noch klarer als öffentlich-rechtlicher Sender positionieren und das Radioprogramm mit einer entsprechend breiten Auswahl an Themen gestalten. Angesichts des Wandels im Medienkonsum wird sich der LRF ständig weiterentwickeln und seine Angebote noch stärker digital ausrichten müssen. Hierfür braucht es qualifizierte Mitarbeitende, welche befähigt sind, Radiosendungen multimedial anzubieten.
Um die Qualität des Programms sicherzustellen, sollen Überwachungskonzepte, vorzugsweise in Zusammenarbeit mit anderen lokalen Medien, entwickelt und eingeführt werden. Hierzu gehört auch eine regelmässige proprietäre Nutzungsforschung, die der Justierung des Programms dient. Als öffentlich-rechtlicher Sender ist sich der LRF seiner besonderen Verantwortung in der Berichterstattung bewusst und kommt seiner gesetzlichen Pflicht nach, in ausserordentlichen Situationen und Notlagen zeitnah zu informieren.
Angemessene und langfristige Finanzierung
Ein relevanter und unabhängiger öffentlich-rechtlicher Rundfunk setzt eine angemessene, tragfähige und berechenbare Finanzierung voraus. Auf Grundlage des Konzepts und der damit einhergehenden Finanzplanung 2025 bis 2028 beantragt die Regierung beim Landtag, im Rahmen eines vierjährigen Finanzbeschlusses einen Landesbeitrag von jährlich CHF 3'950'000 an den LRF auszurichten. Unter Berücksichtigung der erzielbaren Werbeeinnahmen würde der LRF somit über ein ähnliches Budget verfügen, wie es «Radio L» in seinen erfolgreichen Jahren vor 20 Jahren hatte. Mit einem mehrjährigen Finanzbeschluss soll die Finanzierung des LRF entpolitisiert, finanzielle Planbarkeit geschaffen und damit die Unabhängigkeit des Senders sichergestellt werden.
Stärkung der Medienlandschaft in Liechtenstein
Mit der Revision des Medienförderungsgesetzes und dem Bericht und Antrag zum LRF soll die Medienlandschaft in Liechtenstein insgesamt, d.h. sowohl die privaten Medien als auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk, gestärkt werden.