Landesrechnung

Das Finanzhaushaltsgesetz sowie die dazugehörige Finanzhaushaltsverordnung regeln die Details zur Erstellung und zur Berichterstattung zur Landesrechnung. Die Landesrechnung setzt sich zusammen aus der Erfolgsrechnung, Investitionsrechnung, Bilanz, Mittelflussrechnung und einem Anhang und vermittelt ein den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Landes. Dabei gelten die Grundsätze der Verständlichkeit, Wesentlichkeit, Zuverlässigkeit, Vergleichbarkeit, Periodengerechtigkeit sowie der Stetigkeit.

Die gesetzlichen Bestimmungen beinhalten auch umfangreiche Regelungen betreffend die finanzielle Planung. Die Regierung erstellt einen jährlichen Voranschlag für das kommende Verwaltungsjahr, welcher Auskunft über die zu erwartenden Erträge und geplanten Ausgaben und Investitionen gibt. Mit der Genehmigung des Voranschlags erfolgt die Mittelfreigabe durch den Landtag. Aufbauend auf dem Voranschlag erstellt die Regierung ausserdem eine Finanzplanung über weitere drei Jahre. Zur Steuerung des Finanzhaushalts bestimmt das Finanzausgleichsgesetz fünf finanzpolitische Eckwerte, welche unerwünschte Entwicklungen frühzeitig aufzeigen. Diese sind wie folgt definiert:

Eckwert 1: Die Erfolgsrechnung schliesst mindestens mit einem ausgeglichenen Jahresergebnis ab.

Eckwert 2: Das absolute Wachstum der Aufwendungen der Erfolgsrechnung übersteigt dasjenige der Erträge nicht.

Eckwert 3: Das Verhältnis zwischen den Selbstfinanzierungsmitteln und den Nettoinvestitionen beträgt mindestens 90%.

Eckwert 4: Das Verhältnis zwischen dem Finanzvermögen und den Fremden Mitteln beträgt mindestens 420%.

Eckwert 5: Das Verhältnis zwischen dem Finanzvermögen und den betrieblichen Aufwendungen liegt zwischen dem Ein- bis Dreifachen.

Können die Eckwerte nicht erfüllt werden und ist die Nichteinhaltung nicht auf einmalige und zukunftsgerichtete Mehrausgaben oder Mindereinnahmen zurückzuführen, ist die Regierung dazu angehalten, dem Landtag Vorschläge für Massnahmen zur Einhaltung dieser zu unterbreiten.

Trotz zahlreicher Herausforderungen in den letzten Jahren ist der liechtensteinische Staatshaushalt sehr gut aufgestellt und für die Zukunft gerüstet. So weist Liechtenstein keine Staatsverschuldung aus und verfügt über Staatsreserven, welche sich am oberen Ende der in Eckwert fünf definierten Bandbereite bewegt. Dies wird auch von der unabhängigen Ratingagentur S&P Global Ratings attestiert, welche Liechtenstein als eines von elf Ländern mit der Höchstnote «AAA mit stabilem Ausblick» bewertet.

Nähere Informationen zur Landesrechnung sowie den aktuellsten Planungsberichten finden Sie beim Amt für Finanzen.