Ministerien  

Ministerium für Gesellschaft
und Kultur

Gesellschaft

Das Ministerium für Gesellschaft umfasst die drei Bereiche Soziales, Gesundheit sowie Familie und Chancengleichheit.

Das Ministerium ist unter anderem zuständig für die sozialen Sicherungssysteme in Liechtenstein wie die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)die Invalidenversicherung (IV) sowie die Unfall- und Krankenversicherung. Ausserdem fallen die Ergänzungsleistungen, die Familienzulagen, die persönliche und wirtschaftliche Sozialhilfe, die privaten Sozialhilfeträger, die Altershilfe bzw. stationäre und ambulante Betreuung und Pflege, die Prämienverbilligung in der Krankenversicherung und Mietbeiträge sowie die Koordination der Sozialversicherungen in die Zuständigkeit des Ministeriums. Weitere Schwerpunkte bilden die Alterspolitik und die Sicherung der finanziellen Leistungsfähigkeit der AHV.

Im Bereich Gesundheit ist das Ministerium für die öffentliche Gesundheit zuständig wie auch für die Krankenversicherung und das Spitalwesen. Das Land Liechtenstein hat nach Art. 18 der Landesverfassung einen öffentlichen Versorgungsauftrag zu erfüllen. Dazu gehören insbesondere die Schaffung und Optimierung der erforderlichen Infrastruktur unter Vermeidung einer Überversorgung sowie die Kontrolle und Steuerung der Gesundheitskosten.

Des Weiteren befasst sich das Ministerium mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und mit familienpolitischen Massnahmen. Seitens des Staates werden Familien durch verschiedene Massnahmen unterstützt, so etwa durch finanzielle Beiträge, Steuervorteile, Unterstützung bei der Bewältigung von schwierigen Lebenslagen und Beratungsangebote. Ein weiterer Schwerpunkt des Ministeriums ist die Chancengleichheit. Sie umfasst die Gleichstellung von Frau und Mann sowie von Menschen mit Behinderungen. Ausserdem fallen Integration sowie Fragen der sozialen Benachteiligung sowie der sexuellen Orientierung in diesen Bereich.

Kultur

Die Schwerpunkte der Kulturpolitik liegen auf der Erforschung, Bewahrung, Entwicklung und Vermittlung des kulturellen Erbes Liechtensteins.

Die Pflege der Kulturgüter und die Sicherung archäologischer Kulturgüter, welche wesentlich zum liechtensteinischen Staatsbewusstsein und seiner nationalen Identität gehören, die Archivierung von historisch relevanten Unterlagen und die Förderung der kulturellen Tätigkeit sind wichtige Bestandteile der Kulturpolitik. Einen wesentlichen Anteil am kulturellen Selbstverständnis des Landes haben zudem neben individuellen Kulturschaffenden und Vereinen insbesondere die öffentlich-rechtlichen Stiftungen im Kulturbereich: Das Liechtensteinische Landesmuseum, das Kunstmuseum Liechtenstein, die Liechtensteinische Landesbibliothek und die Kulturstiftung Liechtenstein.

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