Fakten zur Photovoltaik-Pflicht

Energiesicherheit und ein rascher Ausbau von erneuerbaren Energien, vor allem im Inland, sowie stabile, vorhersehbare Energiepreise sind in den letzten zwei Jahren noch wichtiger geworden. Mit der Einführung einer Photovoltaik-Pflicht (PV-Pflicht) wird die Energiesicherheit gestärkt und damit einer potenziellen Energiemangellage vorgebeugt.

Kerninhalte

  • PV-Pflicht für Neubauten und ab 2035 für bestehende Nicht-Wohnbauten
    Die PV-Pflicht gilt zunächst nur für neue Wohngebäude und neue Nicht-Wohnbauten sowie bei umfassenden Dachrenovationen. Ab 2035 gilt diese auch für bestehende Nicht-Wohnbauten wie Industrie- und Gewerbehallen. Allerdings gilt immer: Eine PV-Anlage muss nur installiert werden, wenn sie Sinn macht. Siehe Ausnahmen unten.

  • Keine PV-Pflicht für bestehende Wohngebäude
    Niemand wird verpflichtet, auf einem bestehenden Wohngebäude eine PV-Anlage zu installieren, ausser das ganze Dach wird umfassend renoviert. Wenn nur die Dachziegel ersetzt werden, greift die PV-Pflicht nicht.

  • Ausnahmen von der PV-Pflicht
    Wenn die Installation einer PV-Anlage ineffizient (z.B. Standort, Umgebungssituation, Beschattung), wirtschaftlich nicht tragbar (Amortisationszeit von mehr als 20 Jahren) oder technisch nicht möglich (z.B. Statik) ist, gilt die PV-Pflicht nicht. Ausgenommen sind auch kleine, unbeheizte Nicht-Wohnbauten (z.B. Gartenhaus).

  • Investition in PV-Anlage lohnt sich
    Die Investition in eine PV-Anlage wird stark gefördert: für Private bis zu 75% und für Unternehmen bis zu 65%. Somit rentiert eine PV-Anlage je nach Grösse bereits nach einigen Jahren.

 

Beispiel PV-Anlagen beim Neubau

Einfamilienhaus Einfamilienhaus Gewerbehalle
Fläche ca. (m2) 55 m2 110m2 330 m2
Leistung (kWp) 10 kWp 20 kWp 60 kWp
Kosten CHF 21'000.00 32'000.00 78'000.00
Föderung Land CHF -5'000.00 -10'000.00 -30'000.00
Förderung Gemeinde CHF -5'000.00 -10'000.00 -10'000.00
Nettoinvestition CHF 11'000.00

12'000.00

38'000.00
Unterhaltskosten CHF -400 -800.00 -2'400
Ersparnis Eigenverbrauch CHF 884 1326.00 6'060
Ertrag Netz-Einspeisung CHF 360 840 1'800
Finanzieller Vorteil pro Jahr CHF 844 1'366 5'640
Amortisationsdauer 13 Jahre 9 Jahre 7 Jahre
Lebensdauer 20 bis 30 Jahre

Als Grundlage für diese Rechenbeispiele dienen folgende Eckwerte:

  • Einfamilienhaus: Unterhalt CHF 0.04/kWh; Eigenverbrauchsanteil 40% (EFH 10kWp) bzw. 30% (EFH 20kWp); Netzbezugstarif CHF 0.221/kWh; Vergütung Netzeinspeisung CHF 0.06/kWh.

  • Gewerbehalle: Unterhalt CHF 0.04/kWh, Eigenverbrauchsanteil 50%, Netzbezugstarif CHF 0.202/kWh, Vergütung Netzeinspeisung CHF 0.06/kWh.

  • Zusätzliche Unterstützung durch zinslose Bankdarlehen
    Die Gesetzesvorlage zur PV-Pflicht sieht vor, dass das Land zinslose Bankdarlehen für energetische Sanierungen und erneuerbare Energien unterstützen kann. Die Liechtensteinische Landesbank hat bereits angekündigt, solche Darlehen ihren Kundinnen und Kunden zur Verfügung zu stellen.

  • Energiesicherheit stärken und Abhängigkeit vom Ausland reduzieren
    Die Eigenversorgungsquote beim Strom stagniert seit 30 Jahren mehr oder weniger bei 25%. Mit der PV-Pflicht kann sie in den kommenden zehn Jahren auf 50% verdoppelt werden. Damit wird die Energiesicherheit gestärkt und die Abhängigkeit von ausländischen Energielieferanten reduziert. Dies wiederum trägt zu verlässlicheren Strompreisen bei.
     

Meine konkrete Situation

PV-Pflicht: Meine
konkrete Situation
Antwort

Ich erstelle eine neue Wohn- oder Nicht-Wohnbaute oder renoviere mein Dach umfassend.

PV-Pflicht*

Meine bestehende Öl- oder Gasheizung funktioniert tadellos und auch sonst fühle ich mich in meinem Haus wohl. Muss ich mein Haus nun trotzdem sanieren?

Nein

Ich bin im Besitz einer bestehenden Nicht-Wohnbaute.

PV-Pflicht ab 2035*

Ich bin im Besitz einer bestehenden Wohnbaute.

Keine PV-Pflicht

Ich muss auf dem Dach meiner bestehenden Wohnbaute die Dachziegel ersetzen. Keine PV-Pflicht

Keine PV-Pflicht

Ich bin im Besitz einer kleinen, unbeheizten Nicht-Wohnbaute mit einer Dachfläche von weniger als 50 m2 (z. B. Gartenhaus oder Riethütte).

Keine PV-Pflicht

Die Installation einer PV-Anlage auf meiner Wohn- oder Nicht-Wohnbaute wäre ineffizient (z. B. wegen Standort, Umgebungssituation, Beschattung), wirtschaftlich nicht tragbar (Amortisationszeit von mehr als 20 Jahren) oder technisch nicht mög-lich (z. B. Statik).

Keine PV-Pflicht

Meine Wohn- oder Nicht-Wohnbaute ist als Kulturgut registriert.

Keine PV-Pflicht

* Hinweis: Die Investition in eine PV-Anlage wird stark gefördert: für Pri-vate mit bis zu 75% der Gesamtkosten und für Unternehmen bis zu 65%. Somit rentiert eine PV-Anlage je nach Grösse bei einem Einfamilienhaus bereits nach gut zehn Jahren. Danach wirft sie jährlich Erträge ab.