Fakten zu den neuen Gebäudevorschriften
Die energetischen Gebäudevorschriften sind nicht mehr zeitgemäss und werden mit der aktuellen Vorlage dem Stand der Technik angepasst. Damit wird das Ziel verfolgt, energieeffizienter zu bauen und den Energieverbrauch unserer Gebäude zu reduzieren. Die geplanten Gebäudevorschriften entsprechen jenen, die heute bereits in 23 Kantonen, darunter auch bei unseren Nachbarn St. Gallen und Graubünden, gelten. Die Erfahrungen damit sind in der Schweiz sehr positiv.
Kerninhalte
- Erfolgsgeschichte fortschreiben – die Gebäudevorschriften wirken
Seit den 1970er Jahren hat Liechtenstein seine energetischen Vorschriften im Gebäudebereich fortlaufend dem Stand der Technik angepasst. Mit Erfolg: Gebäude in Liechtenstein verbrauchen heute deutlich weniger Energie als damals. Diese Erfolgsgeschichte wollen wir fortschreiben. - Grosser Handlungsbedarf: CO2-Emissionen durch umweltschonende Heizungen senken
70% unserer Gebäude werden fossil, d.h. mit Öl oder Gas, beheizt. Diese Gebäude sind der grösste CO2-Verursacher in Liechtenstein und für rund 35% der CO2-Emissionen verantwortlich. Der Einbau von umweltschonenden Heizungen hat 2022 stark zugenommen, dennoch wurden immer noch rund 50% oder über 200 fossile Heizungen neu eingebaut oder ersetzt. - Bestehende Gas- und Ölheizungen müssen nicht ersetzt werden
Niemand muss eine bestehende, funktionierende Gas- oder Ölheizung ersetzen. Diese kann bis zum Lebensende genutzt werden. Der Umstieg auf umweltschonende Heizungen wird jedoch gefördert. - Neue Gas- und Ölheizungen sind weiterhin erlaubt
Neue Gas- oder Ölheizungen sind weiterhin erlaubt – ob in Neubauten oder beim Heizungsersatz. Einzig bei Wohngebäuden, die vor 2003 erbaut wurden und einen schlechten Energiestandard haben, wird beim Heizungsersatz die Umsetzung von einer der elf Standardlösungen (z.B. thermische Solaranlage oder neue Fenster) verlangt. Die Wahl liegt beim Hauseigentümer. - Sämtliche Standardlösungen reduzieren den Verbrauch von fossilen Energien
Unabhängig davon, welche Standardlösung der Hauseigentümer wählt, der Verbrauch von fossilen Energien wird in jedem Fall um mindestens 10% verringert. Zudem entsprechen die Standardlösungen dem Stand der Technik, bringen mehr Komfort, tiefere Nebenkosten und werden in den meisten Fällen von Land und Gemeinden grosszügig gefördert. - Weniger Bürokratie durch einfachere Verfahren
Neu soll für die Installation einer Luftwärmepumpe keine Baubewilligung mehr nötig sein, sondern das vereinfachte Anzeigeverfahren zur Anwendung kommen. D.h. weniger Bürokratie für den Bauherrn und die Verwaltung. Der Lärmnachweis für eine Luftwärmepumpe muss aber auch in Zukunft immer erbracht werden. - Wärmepumpen sind langfristig günstiger als Öl- und Gasheizungen
Beim Heizungsersatz werden die Investitionskosten für eine umweltschonende Heizung durch Land und Gemeinden mit bis zu 35% gefördert. Damit rechnet sich z.B. die höhere Investition in eine Luftwärmepumpe im Vergleich zu einer Gasheizung bereits nach zehn Jahren. Über eine Lebensdauer von 20 Jahren berechnet, sind die möglichen Einsparungen beachtlich.
Meine konkrete Situation
Neue Gebäudevorschfriften: Meine konkrete Situation |
Antwort |
Ich möchte meine bestehende, funktionierende Öl- oder Gasheizung weiter betreiben. Darf ich das? | Ja. |
Ich möchte in meiner neuen Wohn- oder Nicht-Wohnbaute eine Öl- oder Gasheizung installieren. Darf ich das? | Ja, solange die jeweiligen Grenzwerte für den Energiebedarf eingehalten werden. |
Ich möchte meine nicht mehr funktionsfähige Öl- oder Gasheizung durch eine neue Öl- oder Gasheizung ersetzen. Darf ich das? | Ja. Bei Nicht-Wohnbauten ohne Einschränkung. Bei nicht sanierten Wohngebäuden mit Baujahr älter als 2003 müssen aber mindestens 10% des Wärmebedarfs reduziert oder durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Das heisst, es ist eine punktuelle Sanierung notwendig. Dafür stehen elf Standardlösungen zur Verfügung (z.B. eine thermische Solaranlage, neue Fenster oder eine bessere Wärmedämmung). Die Wahl liegt beim Hauseigentümer.* |
* Hinweis: Beim Heizungsersatz werden die Investitionskosten für eine umweltschonende Anlage durch Land und Gemeinden mit bis zu 35% gefördert. Damit rechnet sich z. B. die höhere Investition in eine Luftwärmepumpe im Vergleich zu einer Gasheizung bereits nach zehn Jahren. Über eine Lebensdauer von 20 Jahren berechnet, sind die möglichen Einsparungen beachtlich. Die Standardlösungen entsprechen dem Stand der Technik, bringen mehr Komfort und tiefere Nebenkosten.