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Informationen zur Verfassungsinitiative «Einbezug des Volkes bei der Bestellung der Regierung»
Für Sonntag, 25. Februar 2024, hat die Regierung die Volksabstimmung über das Initiativbegehren zur Abänderung der Verfassung vom 5. Oktober 1921 (Einbezug des Volkes bei der Bestellung der Regierung) angesetzt. Die Stimmberechtigten können darüber abstimmen, ob die Regierungsmitglieder direkt vom Volk gewählt werden sollen, im Unterschied zum geltenden Wahlsystem, in dem die Regierung vom Landtag vorgeschlagen und vom Landesfürsten ernannt wird.