Historie Radio Liechtenstein

1995: Die Radio-TV AG erhält eine Konzession für den Betrieb von Radio L als private Radiostation. Das Privatradio betreibt ein Vollprogramm, kann aber aus dem Markt nie die notwendigen Einnahmen erzielen, um kostendeckend betrieben zu werden.

1999: Der Landtag beschliesst, einen rückwirkenden Landesbeitrag in Höhe von 1'125'000 Franken an die Radio-TV AG für die bisher erbrachten programmlichen Leistungen auszurichten.

2000–2002: Auf Grundlage einer Leistungsvereinbarung wird ein Landesbeitrag in der Höhe von 750'000 Franken pro Jahr für Radio L ausgerichtet. Mit dieser Vereinbarung übernimmt Radio L erstmals Aufgaben für die Berichterstattung in Not- und Krisenzeiten. Radio L erhält damit de facto den Status eines Landessenders.

2002: Radio L etabliert sich als führendes Radio in Liechtenstein und der Region mit täglich rund 50'000 Hörerinnen und Hörern. Der Gesamtaufwand beläuft sich auf 4,5 Millionen Franken, wovon lediglich 2,2 Millionen Franken durch Werbeeinnahmen gedeckt werden können. Die seit der Gründung aufgetretenen Verluste von schätzungsweise 12 Millionen Franken wurden von privaten Sponsoren übernommen.

2003: Die privaten Gönner beschliessen, die Zahlungen für Radio L per Mitte des Jahres einzustellen. Um eine Schliessung von Radio L zu vermeiden, nimmt die Regierung Verhandlungen mit der Radio-TV AG auf.

2004: Radio L wird verstaatlicht und in eine neu geschaffene öffentlich-rechtliche Anstalt mit dem Namen «Liechtensteinischer Rundfunk» (LRF) eingebracht. Gleichzeitig werden die Aufgaben sowie die Finanzierung des Radios mit dem Gesetz über den «Liechtensteinischen Rundfunk» (LRFG; LGBl. 2003 Nr. 229) geregelt. Seither ist der LRF gesetzlich verpflichtet, ein landesweit empfangbares Radioprogramm unter dem Namen «Radio Liechtenstein» zu verbreiten. Der Gesamtaufwand des Radiosenders wird auf 3,4 Millionen Franken pro Jahr reduziert.

2016–2023: Die finanzielle Situation des LRF verschlechtert sich von Jahr zu Jahr. Die Gründe liegen einerseits in Versäumnissen des Unternehmens selbst (SUISA-Abgaben, Vorsteuerabzug). Andererseits kämpft die Anstalt mit sinkenden Werbeeinnahmen, die während der Corona-Pandemie einen Tiefststand und anschiessend nicht mehr das Vor-Corona-Niveau erreichen. Das Land als Eigentümer muss mit Nachtragskrediten und höheren Staatsbeiträgen aushelfen. Im Jahr 2023 muss der LRF vollständig saniert werden (Bericht und Antrag Nr. 77/2023).

Juni 2024: Der Landtag nimmt das Konzept zur Neuausrichtung des LRF zur Kenntnis und spricht ab dem Jahr 2025 einen mehrjährigen Staatsbeitrag von jeweils 3,95 Millionen Franken (Bericht und Antrag Nr. 45/2024). Damit verfügt der LRF über eine solide finanzielle Grundlage, um die gewünschte Neuausrichtung umzusetzen.

August 2024: Das Volksbegehren der Demokraten pro Liechtenstein (DpL) zur Aufhebung des Gesetzes über den «Liechtensteinischen Rundfunk» (LRFG) erreicht die notwendige Unterschriftenzahl.