Häufig gestellte Fragen
Das FAQ-Dossier bietet einen Überblick über die wichtigsten Fragen zur Zukunft von Radio Liechtenstein.
Das FAQ-Dossier bietet einen Überblick über die wichtigsten Fragen zur Zukunft von Radio Liechtenstein.
Im Sinne der Erfüllung seines Service-public-Auftrags ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk (LRF) dazu verpflichtet, die mediale Grundversorgung sicherzustellen und im Krisenfall Aufrufe der Behörden kostenlos zu senden. Der öffentliche Radiosender ist angehalten, objektiv, unparteiisch und ausgewogen über das politische, wirtschaftliche, soziale, kulturelle und sportliche Geschehen in Liechtenstein zu berichten. Anders als private Medien orientiert sich der LRF nicht am Gewinn, sondern am Dienst an der Gesellschaft. Er ist der Öffentlichkeit rechenschaftspflichtig, und die Eigentümerschaft ist klar und transparent ausgewiesen. Die Medienkommission wacht über die Unabhängigkeit des Senders.
Falls die Initiative angenommen wird, muss der LRF im Lauf des Jahres 2025 den Betrieb einstellen. Spätestens Ende 2025 wäre Radio Liechtenstein als öffentlicher Landessender Geschichte. Ob eine Privatisierung, wie sie die Initianten postulieren, gelingt, ist fraglich, da es einem Privatradio in Liechtenstein kaum möglich ist, genügend Werbeeinnahmen zu generieren. Die Erfahrungen aus der Vergangenheit jedenfalls zeigen, dass der Betrieb einer privaten Radiostation in Liechtenstein trotz Medienförderung nicht rentabel ist. So musste das Privatradio «Radio L» aufgrund finanzieller Defizite zu Beginn des Jahres 2004 verstaatlicht werden.
Jede Erhöhung der Medienförderung für private Medien wäre eine staatliche Beihilfe, die gemäss den EWR-Wettbewerbsregeln von der EFTA-Überwachungsbehörde in Brüssel zu genehmigen ist. Eine solche Beihilfe kann nur unter der Voraussetzung genehmigt werden, dass diese für den Erhalt der Medienvielfalt notwendig ist und nichtdiskriminierend erfolgt. Eine Bevorzugung eines Privatradios gegenüber anderen privaten Medien ist somit kritisch zu beurteilen und kaum begründbar.
Im Jahr 2021 – das letzte Jahr, für das Hörerdaten der Branchenorganisation Mediapulse für Liechtenstein vorliegen – verzeichnete Radio Liechtenstein durchschnittlich 11'400 tägliche Hörerinnen und Hörer im Inland. Weil die schweizerische Radioforschung aus Gründen des Datenschutzes in Liechtenstein nicht mehr durchgeführt werden kann, erfasst Mediapulse heute nur noch die Hörerinnen und Hörer in der Schweiz. Im ersten Semester 2023 wies Radio Liechtenstein in der Schweiz gut 9'000 Hörerinnen und Hörer auf, im ersten Semester 2024 waren es etwa 10'500. Radio Liechtenstein richtet sich nicht nur an die Hörerinnen und Hörer im Land, sondern auch an die rund 20'000 Pendlerinnen und Pendler, die jeden Tag die Grenze überqueren.
Eine Umfrage des Liechtenstein-Instituts zur Mediennutzung in Liechtenstein im Herbst 2023 hat ergeben, dass die Zahl der Hörerinnen und Hörer von Radio Liechtenstein seit der vorangegangenen Umfrage im Jahr 2018 stabil geblieben ist.
Um Radioarbeit effizienter und im Sinn des VR-Konzeptes zu gestalten, wurde die Organisation von Radio Liechtenstein im Sommer 2024 verschlankt. Eine Führungsebene wurde abgeschafft. Damit sind die einzelnen Mitarbeitenden stärker in die Programmverantwortung eingebunden, was sich bereits positiv auf die Qualität des Radioprogramms auswirkt. Zudem wurden Mitarbeitende aus Liechtenstein, die auch auf dem Sender zu hören sind, verpflichtet. Radio Liechtenstein ist wieder an zahlreichen Veranstaltungen präsent und berichtet darüber. Neue Sendeformate wie Talks zu politischen und anderen gesellschaftlich relevanten Themen wurden wieder ins Programm aufgenommen. Unter dem Slogan «Mis Land – mis Radio» wurde eine Marketingkampagne gestartet, die der öffentlichen Sichtbarkeit des Senders dient. Diese Massnahmen werden in den nächsten Wochen und Monaten laufend ausgebaut.
Die Kosten hängen im Wesentlichen vom Programmauftrag ab. Die Finanzplanung des Senders geht für die kommenden Jahre von einem Finanzbedarf von jeweils rund 4,5 Millionen Franken aus, wobei der Hauptaufwand in den Personalkosten liegt. Die Finanzierung soll durch einen jährlichen Landesbeitrag in Höhe von 3,95 Millionen Franken sowie durch Werbeeinnahmen in Höhe von 500'000 Franken sichergestellt werden. Der Eigenfinanzierungsgrad liegt damit bei rund 10 Prozent. In der Schweiz und in Deutschland liegt der Eigenfinanzierungsgrad der öffentlich-rechtlichen Rundfunksender auf einem ähnlichen Niveau.
Ein Privatradio mit vergleichbarem Programmauftrag könnte nicht günstiger betrieben werden. Der Finanzbedarf von Radio Liechtenstein ist vergleichbar mit demjenigen von «Radio L», als es vor 20 Jahren noch als Privatradio betrieben wurde.
Zunächst gilt festzuhalten, dass private Medien auf Grundlage des Medienförderungsgesetzes gefördert werden. Der Landesbeitrag für Radio Liechtenstein wird dagegen über das Gesetz betreffend den «Liechtensteinischen Rundfunk» ausgerichtet.
Radio Liechtenstein hat im Gegensatz zu den privaten Medien einen öffentlichen Programmauftrag (Service public) zu erfüllen und ist der Öffentlichkeit darüber rechenschaftspflichtig. Ausserdem kann sich der öffentliche Radiosender nicht über Abonnements finanzieren. Private Medien sind daher grundsätzlich eigenwirtschaftlich zu betreiben. Sie sind zudem nicht verpflichtet, umfassend und ausgewogen zu berichten.
Betrachtet man den gesamten Anteil an öffentlichen Mitteln zur Finanzierung beziehungsweise Förderung von öffentlich-rechtlichen und privaten Medien (Staatsbeitrag, Haushaltsabgabe oder Medienförderung) in der Schweiz, in Österreich und in Liechtenstein, zeigt sich, dass in der Schweiz und in Österreich über 90 Prozent dieser Gelder in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk fliessen. In Liechtenstein sind es auf Basis des Landesbeitrags an den LRF ab 2025 rund 70 Prozent.