Gesetzlicher Auftrag

Als öffentlich-rechtliches Medium trägt Radio Liechtenstein die besondere Verantwortung, objektiv, unparteilich und ausgewogen über das gesellschaftliche und politische Geschehen in Liechtenstein zu berichten. Die Unabhängigkeit des Senders ist im Gesetz über den «Liechtensteinischen Rundfunk» (LRFG) festgeschrieben und wird von der Medienkommission überwacht. Anders als private Medien orientiert sich Radio Liechtenstein nicht am Gewinn, sondern am Dienst an der Gesellschaft (Service public).

Radio Liechtenstein kann im ganzen Land und in der grenznahen Region empfangen werden. Es sendet durchgehend während 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr. Der öffentliche Programmauftrag ist in Art. 7 LRFG ausführlich geregelt. Dazu gehören

  • die objektive und umfassende Information der Allgemeinheit über alle wichtigen politischen, sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und sportlichen Fragen,
  • die Förderung des Verständnisses für alle Fragen des friedlichen demokratischen Zusammenlebens und
  • die Darbietung von Unterhaltung: Radio Liechtenstein soll folglich kein reiner Informationssender sein, sondern auch ein Unterhaltungsprogramm anbieten

Radio Liechtenstein hat den Auftrag, die verschiedenen Zielgruppen im Land anzusprechen und entsprechende Beiträge zu produzieren. Dabei hat der Landessender die politische und kulturelle Eigenständigkeit Liechtensteins zu berücksichtigen. Radio Liechtenstein nimmt somit eine integrierende und identitätsstiftende Rolle wahr.

Gemäss Art. 8 LRFG ist Radio Liechtenstein zudem verpflichtet, in Krisen- und Katastrophenfällen Aufrufe der Landes- und Gemeindebehörden kostenlos zu senden.