Die Finanzplanung 2024 bis 2027 wurde von der Regierung an ihrer Sitzung vom Dienstag, 26. September 2023 verabschiedet. Die Finanzplanung stellt aufbauend auf dem Voranschlag die mittelfristige Entwicklung des Staatshaushaltes in den kommenden vier Jahren dar. Treffen die prognostizierten Entwicklungen unter den dargelegten Prämissen ein, können vier der fünf finanzpolitischen Eckwerte in der Finanzplanungsperiode eingehalten werden.
Positive Jahresergebnisse in der Erfolgsrechnung
Über die Finanzplanungsperiode steigen die betrieblichen Erträge von CHF 922 Mio. auf CHF 941 Mio. an, was einer durchschnittlichen Zunahme von 0.7% pro Jahr entspricht. Die betrieblichen Aufwendungen betragen bei plankonformer Entwicklung am Ende der Planungsperiode CHF 1’042 Mio. Dies entspricht im Vergleich zum Voranschlag 2024 einer Zunahme um CHF 57 Mio. Die betrieblichen Erträge reichen damit zur Finanzierung des Aufwands nicht aus, so dass in sämtlichen Jahren aus der betrieblichen Tätigkeit negative Ergebnisse erwartet werden. Unter Einbezug der Finanzergebnisse können während der Planjahre 2024 bis 2027 jedoch positive Jahresergebnisse von durchschnittlich CHF 28 Mio. pro Jahr erzielt werden.
Mittelabnahme in der Gesamtrechnung aufgrund der Investitionstätigkeit
Die Bruttoinvestitionen steigen während der Finanzplanungsperiode 2024 bis 2027 von CHF 86 Mio. auf CHF 132 Mio., was v.a. auf die Realisierung der genehmigten Hochbauprojekte zurückzuführen ist. Unter Berücksichtigung der investiven Einnahmen ergeben sich kumulierte Nettoinvestitionen von CHF 390 Mio. Diese erhöhten Investitionen können bei plankonformer Entwicklung nicht vollständig aus Ertragsüberschüssen der Erfolgsrechnung finanziert werden. So weist die Gesamtrechnung über die Finanzplanungsperiode einen kumulierten Mittelabfluss von CHF 44 Mio. oder durchschnittlich CHF 11 Mio. pro Jahr aus.
Stabiler Staatshaushalt trotz Nichteinhaltung des Eckwerts 2 gewährleistet
In der Finanzplanungsperiode 2024 bis 2027 können, bis auf den Eckwert 2, alle finanzpolitischen Eckwerte eingehalten werden. Der Eckwert 2 bestimmt, dass das absolute Wachstum der Erträge grösser sein sollte als dasjenige der Aufwendungen. Damit soll sichergestellt werden, dass eine gute Ertragslage nicht automatisch zu einer hohen Ausgabenentwicklung führt. In diesem Sinne nimmt der Eckwert 2 seine Funktion als Frühwarnsystem wahr. Dies ist jedoch ausschliesslich auf das Ausgangsjahr 2024 zurückzuführen. Während die Anforderungen in den Planjahren 2025 bis 2027 erfüllt werden, führt der prognostizierte Rückgang auf der Ertragsseite von der Mutmasslichen Rechnung 2023 zum Voranschlag 2024 dazu, dass der Eckwert 2 im Durchschnitt der Finanzplanungsperiode nicht eingehalten werden kann. Diese Veränderung ist v.a. auf ausserordentliche Erträge im laufenden Jahr zurückzuführen. Würde die Veränderung im Vergleich zum Voranschlag 2023 berechnet, hätten sämtliche Eckwerte eingehalten werden können.