Wo steht Liechtenstein in Sachen E-Government und Digitalisierung? Regierungschef Daniel Risch und Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni haben am Freitag, 17. Mai 2024, anlässlich des Weltfernmeldetags der Vereinten Nationen die bisherigen Entwicklungen beleuchtet, wesentliche Eckpunkte in Erinnerung gerufen und aktuelle und künftige Projekte in den Blick genommen.
Die gesetzliche Grundlage für den Aufbau eines leistungsfähigen und kundenfreundlichen E-Government-Systems bildet das E-Government-Gesetz (E-GovG) von 2011. Seit dessen Inkrafttreten per 1. Januar 2012 besteht für Behörden die grundsätzliche Verpflichtung zur elektronischen Kommunikation. Mit einer Änderung des E-GovG im Jahr 2020 wurde die elektronische Kommunikation zwischen der Verwaltung und Personen weiter ausgebaut und gestärkt. Damit wurde die Verpflichtung von Behörden und Unternehmen zur elektronischen Kommunikation im Geschäftsverkehr eingeführt, natürlichen Personen muss hingegen auch immer mindestens ein nicht elektronischer Kommunikationskanal zur Verfügung stehen.
Ohne eID kein E-Government
Ebenfalls im E-GovG festgehalten ist die zentrale Rolle der elektronischen Identität, der eID, im Zuge der Digitalisierung von Dienstleistungsangeboten der öffentlichen Hand. Sofern im elektronischen Geschäftsverkehr zwischen Behörden und Personen eine eindeutige Identifizierung erforderlich ist, muss hierfür eine eID verwendet werden, heisst es in Art. 11. Die eID des Fürstentums Liechtensteins, die sogenannte eID.li, ist seit April 2020 verfügbar und deren Einführung stellte einen Meilenstein auf dem Weg zur Digitalisierung dar. «Die eID.li ist das Schlüsselelement für die Digitalisierung und den Behördenverkehr in Liechtenstein – sowohl für private Personen wie auch für Unternehmen», so Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni.
Ausgestellt wird eine eID.li dabei nur an natürliche Personen. Somit werden für juristische Personen keine eigenständigen eIDs ausgestellt. Im Falle einer elektronischen Kommunikation zwischen Behörden und Unternehmen erfolgt diese entsprechend durch dessen vertretungsbefugte natürliche Personen.
Zahlreiche Erfolge und in der Umsetzung befindliche Projekte
Um die Vorgaben des E-GovG einhalten zu können, wurde für die Landesverwaltung 2020 eine Digitalisierungs-Roadmap eingeführt. Mit diesem Instrument konnte eine effiziente Steuerung IT-relevanter Vorhaben gewährleistet werden. Zudem hat Liechtenstein in den letzten Jahren massiv in die Digitalisierung investiert. Allein in den Jahren 2021, 2022 und 2023 betrug das Investitionsvolumen mehr als CHF 28 Mio. Neben der Einführung der eID 2020, die eines der Kernprojekte der Digitalisierungsoffensive darstellte, konnte in den vergangenen Jahren so eine ganze Reihe weiterer Erfolge verzeichnet werden – darunter die Lancierung des Serviceportals (2021/23), der Launch des elektronischen Führerscheins (2022) und des elektronischen Gesundheitsdossiers (2023) oder die Digitalisierung des Baubewilligungsverfahrens (2024).
Noch im laufenden Jahr wird dieser Leistungsausweis durch viele weitere abgeschlossene Projekte wie die eSignatur, die eBeurkundung, die eVertretung für juristische Personen oder das Servicekonto für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen ergänzt werden. Ferner sind auch in den darauffolgenden Jahren zahlreiche Neuerungen geplant, darunter die eVertretung für natürliche Personen (2025), ein digitales Langzeitarchiv (2026) oder das eHandelsregister (2027). Es werden somit bereits in den nächsten Monaten immer mehr elektronische Dienstleistungen aufgeschaltet werden, die den Bezug einer eID.li für den Geschäftsverkehr erfordern.
Dass die Etablierung neuer Services immer auch eine gewisse Zeit benötige, sei klar, betont Regierungschef Daniel Risch. «Aber sowohl hinsichtlich Infrastruktur als auch elektronischen Dienstleistungen steht Liechtenstein im europäischen und globalen Vergleich sehr gut da.» Insgesamt sieht er Liechtenstein in seinen Digitalisierungsbestrebungen «voll auf Kurs».