Die Regierung hat am Dienstag, 18. Februar 2025 eine Anpassung der Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine beschlossen. Im Rahmen der Anpassung wurden die verbleibenden Teile des 15. Sanktionspakets gegenüber Russland, welches die EU am 16. Dezember 2024 beschlossen hatte, autonom nachvollzogen. Die Regierung führt damit ihre bisherige Politik konsequent weiter.
Zusätzlich zu den bereits bestehenden Sanktionen hat die EU am 16. Dezember 2024 beschlossen, ein fünfzehntes Massnahmenpaket gegen Russland zu erlassen. Dieses soll dazu beitragen, die Umgehung der bereits bestehenden EU-Sanktionen zu erschweren. Zudem sollen durch die neuen Massnahmen der militärische und industrielle Komplex Russlands geschwächt werden.
Im Rahmen des Pakets hat die EU auch ein Verbot betreffend die Anerkennung von Verfügungen, Anordnungen, Urteilen oder anderen gerichtlichen Entscheidungen der Russischen Föderation oder gleichwertigen russischen Rechtsvorschriften erlassen.
Die Aufnahme von 32 Organisationen in die Liste der juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen welche den militärisch-industriellen Komplex Russlands unterstützen; die Ausweitung der gezielten Sanktionen gegen Schiffe der russischen Schattenflotte, sowie Fristverlängerungen für verschiedene Ausnahmen betreffend Waren-, Handels und Finanzsanktionen hat Liechtenstein bereits am 14. Januar 2025 autonom nachvollzogen.