Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 3. Februar 2026, die Stellungnahme betreffend die Abänderung des Urheberrechtsgesetzes, des Topographiengesetzes, des Markenschutzgesetzes und des Designgesetzes verabschiedet.

Der Landtag hat die Vorlage am 5. Dezember 2025 in erster Lesung beraten und sich einhellig für Eintreten ausgesprochen. Die Gesetzesanpassungen dienen der Einführung eines vereinfachten Verfahrens zur Vernichtung von gefälschten Waren, insbesondere von Kleinsendungen, die im Verdacht stehen, Rechte des geistigen Eigentums zu verletzen. In der Schweiz gilt das vereinfachte Verfahren seit dem 1. Juli 2025. Auf Basis der bestehenden Vereinbarung mit der Schweiz über die zollrechtliche Hilfeleistung unterstützt das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) das Amt für Volkswirtschaft (AVW) bei der Durchsetzung der liechtensteinischen Immaterialgüterrechte. Damit die Schweiz im Auftrag Liechtensteins das neue vereinfachte Verfahren anwenden kann, sind die gesetzlichen Grundlagen beider Staaten aufeinander abzustimmen.