In ihrer Sitzung vom Dienstag, 27. Januar 2026, hat die Regierung die Interpellationsbeantwortung betreffend das liechtensteinische Waffenrecht und einer möglichen Amokbedrohung verabschiedet.
Die Interpellation war am 23. Juli 2025 von sieben Landtagsabgeordneten eingereicht und im September-Landtag 2025 an die Regierung überwiesen worden. Im Rahmen der Interpellation wurde die Regierung ersucht, diverse Fragen im Zusammenhang mit dem liechtensteinischen Waffenrecht sowie zu bestehenden Präventions- und Unterstützungsstrukturen zu beantworten.
Mit der vorliegenden Interpellationsbeantwortung nimmt die Regierung die gestellten Fragen auf und beantwortet sie.
Die Interpellationsbeantwortung kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Internetseite (www.rk.llv.li) bezogen werden.