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Publikationen

  • Bericht zur Bewilligungsfähigkeit von freistehenden erneuerbaren Energiegewinnungsanlagen in der Nicht-Bauzone

    Der Bericht zeigt auf, wie freistehende erneuerbare Energiegewinnungsanlage, wie beispielsweise für Wind- und Sonnenergie, in der Nicht-Bauzone ermöglicht werden können.

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  • Arbeitsmarkt Liechtenstein: Massnahmen zur Erhöhung des Arbeitskräftepotenzials und der Erwerbsbeteiligung

    Für Liechtenstein als kleine, exportorientierte Volkswirtschaft ist die Verfügbarkeit von Fachkräften im globalen Standortwettbewerb eine Grundvoraussetzung für nachhaltiges Wirtschaftswachstum und den Erhalt des Wohlstands.

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  • Aktionsplan klimafreundliche Landesverwaltung des Fürstentums Liechtenstein

    Das Regierungsprogramm 2021 – 2025 und die Klimastrategie 2050, die im Dezember 2022 einstimmig vom Landtag genehmigt worden ist, sehen die Erarbeitung eines Aktionsplans für eine klimafreundliche Landesverwaltung vor. 

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  • Waldstrategie 2030+

    Der Wald ist Teil unserer Heimat. Rund 42 Prozent der liechtensteinischen
    Landesfläche sind von ihm bedeckt. Das Alpenland Liechtenstein
    verfügt über eine ausserordentliche naturräumliche Vielfalt.

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  • Altersstrategie für Liechtenstein

    Im Dezember 2023 hat die Regierung die erste Altersstrategie für Liechtenstein genehmigt. Die Altersstrategie wurde in einem Prozess mit breiter Beteiligung von Seniorinnen und Senioren sowie Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung, Gemeinden, Parteien und Fachorganisationen erarbeitet. Ihr liegt die Vision zugrunde, dass Liechtenstein ein Land mit hoher Lebensqualität ist. Bis ins hohe Alter können die Einwohnerinnen und Einwohner aktiv am gesellschaftlichen Leben teilnehmen sowie möglichst unabhängig und selbstbestimmt leben.

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  • Wirtschafts- und Finanzdaten zu Liechtenstein 2023

    Die Informationsbroschüre enthält einen Überblick an relevanten Daten und Fakten zur liechtensteinischen Wirtschaft und zu den öffentlichen Finanzen. 

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  • Aufarbeitung der Covid-19-Pandemie

    Im vorliegenden Bericht und Antrag zieht die Regierung auf Grundlage von sieben Evaluationen des Liechtenstein-Instituts zur Covid-19-Pandemie eine umfassende Gesamtbilanz. Die Evaluationen behandeln die epidemiologische Entwicklung, das Krisenmanagement, die Sicht von Gesellschaft, Politik und Verwaltung auf die Massnahmen, deren rechtliche Einordnung, die Wirkung der Stützungsmassnahmen für die Wirtschaft sowie eine Zusammenfassung aller Evaluationen mit Blick in andere Länder sowie einer Aufstellung der Feststellungen und Empfehlungen in Bezug auf den Umgang mit der Pandemie.

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  • Klimastrategie 2050

    Das Klimaziel bis 2050 ist gesetzlich verankert. Liechtenstein muss seine Treibhausgasemissionen bis 2050 auf Netto-Null senken. Die Klimastrategie 2050 baut auf diesen Grundlagen und den bereits getroffenen Massnahmen aus der Energiestrategie 2030 auf. 

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  • 50 Jahre Internationale Bodenseekonferenz - Ein Rückblick 2022

    Das Fürstentum Liechtenstein ist Teil einer ganz besonderen Region, einer «Willensregion». Bei dieser handelt es sich um die Internationale Bodensee-Konferenz (IBK), die 2022 ihr 50-jähriges Bestehen feierte. Dieses Dokument gibt einen Überblick über die Medienarbeit. 

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  • Agrarpolitischer Bericht 2022

    Der agrarpolitische Bericht 2022 dient als Grundlage für die Weiterentwicklung der Agrarpolitik Liechtensteins und ersetzt das Landwirtschaftliche Leitbild 2004 mit neuen strategischen Zielen. Diese wurden im Rahmen eines breit abgestützten Prozesses erarbeitet und basieren auf den Schlussfolgerungen des Berichts «Weiterentwicklung der Agrarpolitik des Fürstentums Liechtenstein», der 2021 von der Regierung veröffentlicht wurde.

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  • Integrationsstrategie 2021

    Mit Regierungsbeschluss vom 20. März 2018 wurde die Arbeitsgruppe Integrationsstrategie von der Regierung eingesetzt, um eine auf die aktuell herausfordernden Handlungsfelder angepasste Integrationsstrategie zu erarbeiten sowie einen Massnahmenplan zu dessen Umsetzung zu koordinieren.

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  • Mobilitätskonzept 2030

    Für eine nachhaltige Gesamtverkehrslösung braucht es den im Mobilitätskonzept dargestellten Mix an Massnahmen, die einander sinnvoll ergänzen und zu einem verkehrseffizienten Ganzen führen. 

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  • Klimavision 2050

    Der Klimawandel ist eine der grössten globalen Herausforderungen unserer Zeit, von welcher Liechtenstein heute schon direkt betroffen ist. Die vorliegende Klimavision ist ein erster Schritt zur Erreichung dieser Ziele. Bis 2050 will die Regierung in Liechtenstein Netto-Null Emissionen erreichen.

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  • Energie - Strategie 2030, Vision 2050

    Stellen Sie sich Liechtenstein in 30 Jahren vor – als Kleinstaat, der es geschafft hat, weitgehend auf erneuerbare Energiequellen umzusteigen. Als florierenden Wirtschaftsstandort, dessen Treibhausgasemissionen bei null liegen. Das ist die Vision 2050, die Vision für die Energie-Zukunft unseres Landes. Den Weg dorthin weist die Energiestrategie 2030 mit den dazugehörenden Massnahmen.

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  • Anhang zur Energiestrategie 2030

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  • Das Gesundheitswesen im Fürstentum Liechtenstein 2020

    Die vorliegende Dokumentation des Gesundheitswesens im Fürstentum Liechtenstein stellt die in den verschiedenen gesundheitspolitischen Strategiebereichen verfolgten strategischen Ansätze zusammen. Aufbauend auf den im Regierungsprogramm 2017-2021 skizzierten Herausforderungen, Zielen und Massnahmen erfolgt eine umfassende Beschreibung der aktuellen Situation und der geplanten nächsten Schritte. 

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  • Raumkonzept Liechtenstein 2020

    Das Raumkonzept, das in Zusammenarbeit von Land und Gemeinden gemeinsam erarbeitet wurde, soll die künftige Entwicklung Liechtensteins im Sinne einer Gesamtschau aufzeigen. Es dient dazu, die raumwirksamen Tätigkeiten des Landes und der Gemeinden im Hinblick auf die anzustrebende räumliche Entwicklung aufeinander abzustimmen.

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  • Suchtpolitische Grundsätze 2020

    Die Suchtpolitik eines Landes ist stark von gesellschaftlichen und kulturellen Entwicklungen abhängig, weshalb von Zeit zu Zeit konzeptionelle und rechtliche Anpassungen vorgenommen werden müssen. Mit dem Suchtpolitischen Grundsätzen 2020 wird dem Rechnung getragen.

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  • E-Government Strategie Liechtenstein 2019

    Das E-Government soll den Zugang zu Verwaltungsleistungen erleichtern und die Geschäftsabwicklung effizienter gestalten. Die Verwaltung ermöglicht damit sowohl auf dem elektronischen wie nicht-elektronischen Weg eine kundenfreundliche, persönliche und kompetente Leistung

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  • Digitale Agenda Liechtenstein 2019

    Die Digitale Agenda Liechtenstein liefert eine strategische Vorgabe, um angesichts der aktuellen Veränderungen der gesamten schulischen, beruflichen und privaten Umwelt eine optimale Weiterentwicklung des Wohlstands in Liechtenstein zu gewährleisten und sich im Wandel der technologischen Möglichkeiten als Staat entsprechend zu positionieren.

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  • Finanzplatzstrategie 2019

    Die Finanzplatzstrategie ist in das langfristige Bestreben der Regierung eingebettet, den Wohlstand in Liechtenstein zu wahren und auszubauen. Dabei sind nicht nur der absolute Wohlstand von Bedeutung, sondern auch die Teilhabe aller Bevölkerungsschichten sowie die Resilienz der liechtensteinischen Volkswirtschaft.

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  • Standortstrategie 2.0

    Die Standortstrategie zeigt – nicht abschliessend – Chancen in verschiedenen Bereichen auf, die dem Land zusätzliche Wertschöpfung und qualitatives Wachstum ermöglichen können. Die Chancen für Liechtenstein liegen darin, solche Felder systematisch zu erkennen und mittels Standortförderung private Initiativen auf diesen Feldern zu verstärken.

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  • Eltern bleiben - Ein Leitfadenbei Trennung und Scheidung

    In den letzten zwanzig Jahren hat sich die Einstellung der Gesellschaft zur Scheidung grundlegend geändert. Die Trennung und Scheidung der Eltern wird zunehmend nicht mehr als Ende der Familie gesehen, sondern als Prozess tiefgreifender Veränderung und Neugestaltung. Der Leitfaden gibt Eltern und Interessierten einen Einblick in die rechtlichen Grundlagen zum Thema Obsorge.

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  • Staatskalender

    Der Staatskalender des Fürstentums Liechtenstein enthält Informationen über die staatlichen Organe, das Staatsoberhaupt, den Landtag, die Regierung und die Verwaltung sowie die Gerichte. Darüber hinaus gibt er Auskunft über die durch Gesetz oder Verordnung geschaffenen Kommissionen und Beiräte, über öffentlich-rechtliche Stiftungen und Anstalten sowie über Privatunternehmen mit Landesbeteiligung.

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