Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 31. Januar 2023 den Bericht und Antrag betreffend die Genehmigung eines Ergänzungs- und Nachtragskredits für den Neubau eines Dienstleistungszentrums der Liechtensteinischen Landesverwaltung in Vaduz genehmigt.
Für den Neubau des Dienstleistungszentrums wird zusätzlich zu dem vom Landtag bereits genehmigten Verpflichtungskredit von CHF 42.8 Mio. ein Ergänzungs- und Nachtragskredit in der Höhe von CHF 1.45 Mio. beantragt. Die zusätzlichen finanziellen Mittel zur Aufstockung der Bauherrenreserven werden vorsorglich beantragt.
Im Jahr 2016 bzw. 2019 wurden vom Landtag die Kredite für den Bau des Dienstleistungszentrums genehmigt. Seit damals kam es zu unvorhersehbaren Entwicklungen, die zu Mehraufwendungen geführt haben. So entstanden Mehraufwendungen zu Lasten der Bauherrenreserve z.B. durch zusätzliche Massnahmen zur Sicherung der Baugrube aufgrund der schlechten Baugrundverhältnisse und durch den ausserordentlichen Preisanstieg bei Baumaterialien wie Baustahl und Glas.
Im Hinblick auf die Finalisierung des Projekts sind insbesondere für abschliessbare Fahrradboxen, eine 24-Stunden-Schalterzone, die Erhöhung der Sicherheit und weitere bauliche Aspekte zusätzliche Aufwendungen vorgesehen. Auch das Bürokonzept soll angesichts der veränderten Arbeitswelt den heutigen Standards angepasst werden. Für diese beabsichtigten Anpassungen des Bauprojekts und des Bürokonzepts werden weitere finanzielle Mittel beantragt.
Mit dem Bericht und Antrag informiert die Regierung den Landtag über die aktuelle Projektentwicklung und die Kostensituation. Die Entscheidung des Landtags ist erforderlich, damit die Regierung in Bezug auf die Umsetzung der Anpassungen des Bauprojekts und des Bürokonzepts den zur Verfügung stehenden finanziellen Rahmen kennt.
Bei vorliegendem Bericht handelt es sich um einen vorsorglichen Antrag, um einer allfälligen Kreditüberschreitung am Ende des Projekts vorzubeugen. Es ist heute noch nicht abschliessend absehbar, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe die zusätzlich beantragten Mittel effektiv gebraucht werden.