Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 19. Mai 2026 den Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Gesetzes betreffend die Aufsicht über Versicherungsunternehmen (VersAG) sowie weiterer Gesetze im Zusammenhang mit der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2025/2 (Solvabilität II-Review) verabschiedet.

Damit soll die liechtensteinische Versicherungsaufsicht an die überarbeiteten EU-Vorgaben («Solvabilität II-Review») angepasst werden. Ziel ist ein stabiles, transparentes und zugleich praktikables Aufsichtssystem, das aktuellen Risiken Rechnung trägt und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts stärkt.

Ausgangspunkt ist die Richtlinie (EU) 2025/2, welche auf einer technischen Überprüfung durch die europäische Aufsichtsbehörde EIOPA basiert und auf Entwicklungen wie Klimarisiken, globale Finanzkrisen und zunehmende grenzüberschreitende Aktivitäten reagiert.

Ein Schwerpunkt liegt auf der konsequenten Anwendung des Proportionalitätsprinzips. Neu wird eine Kategorie für «kleine und nicht komplexe Versicherungsunternehmen» geschaffen, die von vereinfachten Anforderungen bei Berichterstattung, Governance und Risikomanagement profitieren. Dadurch werden kleinere Anbieter gezielt entlastet, ohne den Schutz der Versicherten zu schwächen. Gleichzeitig stärkt die Reform die Aufsicht über grosse und international tätige Versicherungen. Die Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden wird intensiviert und der Informationsaustausch verbindlich ausgestaltet.

Weitere Kernelemente sind die Einführung makroprudenzieller Instrumente zur Früherkennung systemischer Risiken, die verbindliche Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in das Risikomanagement sowie eine verbesserte und verständlichere Berichterstattung.

Die Umsetzung erfolgt durch Anpassungen im Versicherungsaufsichtsgesetz (VersAG), im Versicherungsvertriebsgesetz (VersVertG), im Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR) sowie im Finanzmarktaufsichtsgesetz (FMAG) Insgesamt wird das bestehende Regime modernisiert und an die heutigen wirtschaftlichen und regulatorischen Anforderungen angepasst.

Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 21. September 2026.