Umgang mit Belastungsfällen

Übersteigt ein Lebensmittel die gesetzlich festgelegten Höchstwerte, darf es nicht mehr an Dritte abgegeben werden. Für Lebensmittel ohne gesetzlich festgelegte Höchstwerte wie Milch werden – wenn relevante PFAS-Belastungen gefunden werden – Senkungsmassnahmen empfohlen.

Das Land begleitet die betroffenen Landwirtschaftsbetriebe, unter anderem, indem es ihnen weiterführende Untersuchungen anbietet. Dazu gehören Boden- und Wasserbeprobungen sowie Untersuchungen der Futtermittel und Gülle. Zudem sind individuelle Beratungen der Betriebe vorgesehen. Diese beziehen sich auf Möglichkeiten der PFAS Reduktion, alternative Bewirtschaftungsformen und Entschädigungszahlungen für Einnahmeausfälle. Pro betroffenem Landwirtschaftsbetrieb ist – vorbehaltlich der noch zu schaffenden rechtlichen Grundlage – ein staatlicher Beitrag von maximal CHF 200'000 vorgesehen.