Weitere Informationen zum Feuerverbot

Eine Entspannung der Lage ist erst nach intensiven Regenfällen zu erwarten. Kurze Regenschauer oder Gewitter vermögen die ausgeprägte Trockenheit nicht genügend zu entschärfen. Die Missachtung des Verbotes wird zur Anzeige gebracht und kann entsprechende strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Die gestützt auf das Brandschutzgesetz durch die Regierung erlassene Allgemeinverfügung zum absoluten Feuerverbot wird im elektronischen Amtsblatt unter der Internetadresse www.amtsblatt.llv.li zur Verfügung gestellt.

Das Verbot ist bis auf Widerruf durch die Regierung gültig. Die Regierung bedankt sich bei allen für die Einhaltung des absoluten Feuerverbots.

Aktuelle Waldbrandgefahr für Liechtenstein
Aktuelle Gefahrenlage: www.waldbrandgefahr.ch
Aktuelle Massnahmen: www.waldbrandgefahr.ch
Aktuelle Lage Naturgefahren: www.naturgefahren.ch
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