- Wie sicher ist die Versorgung in Liechtenstein aktuell?
Die Versorgung mit lebenswichtigen Gütern ist derzeit (Stand: September 2026) grundsätzlich sichergestellt. Die Versorgungslage wird laufend beobachtet. Liechtenstein ist aufgrund des Zollvertrags eng in die wirtschaftliche Landesversorgung der Schweiz eingebunden und kann damit auf die bestehenden schweizerischen Strukturen der Vorsorge und Krisenbewältigung zurückgreifen.
- Wie ist Liechtenstein auf eine Versorgungskrise vorbereitet?
Liechtenstein ist in die Vorsorge- und Krisenstrukturen der wirtschaftlichen Landesversorgung der Schweiz eingebunden. Dazu gehören insbesondere das Pflichtlagersystem und vorbereitete Massnahmen für schwere Mangellagen. Ergänzend trifft Liechtenstein eigene Vorkehrungen, wenn dies aufgrund der besonderen Versorgungssituation notwendig ist (zum Beispiel die strategische Gasreserve).
- Warum ist Liechtenstein in die wirtschaftliche Landesversorgung der Schweiz eingebun-den?
Liechtenstein ist aufgrund des Zollvertrags in die wirtschaftliche Landesversorgung der Schweiz eingebunden. Dies ermöglicht eine gemeinsame Vorbereitung auf Versorgungskrisen, die Nutzung bestehender Strukturen und ein koordiniertes Handeln im Krisenfall. Eine eigenständige Landesversorgung wäre vor dem Hintergrund der engen wirtschaftlichen Verflechtungen mit der Schweiz und der Kleinheit des Landes nicht sinnvoll und deutlich aufwendiger.
- Was bedeutet diese Einbindung für Liechtenstein und die Bevölkerung konkret?
Wenn eine schwere Mangellage eintritt, werden die in der Schweiz vorbereiteten Massnahmen auch für Liechtenstein relevant. Dazu gehören beispielsweise die Freigabe von Pflichtlagern oder Massnahmen zur Senkung des Verbrauchs. Welche Massnahmen tatsächlich umgesetzt werden, hängt von der Art und dem Ausmass des jeweiligen Versorgungsengpasses ab.
- Welche Pflichtlager gibt es in der Schweiz?
Das Schweizer Pflichtlagersystem umfasst lebenswichtige Güter aus den Bereichen Ernährung, Energie, Heilmittel und Industrie. Dazu gehören unter anderem Getreide, Zucker, Reis und Speiseöle, aber auch Mineralölprodukte, bestimmte Arzneimittel und Düngemittel.
Die Pflichtlager werden nicht vom Bund betrieben. Sie befinden sich im Besitz von Unternehmen, die aufgrund gesetzlicher Vorgaben verpflichtet sind, bestimmte Mengen zu lagern. Der Bund legt die Anforderungen fest und überwacht die Pflichtlagerhaltung.
- Auf welche Pflichtlager der Schweiz kann Liechtenstein im Krisenfall zurückgreifen?
Pflichtlager sind keine staatlichen Lager, aus denen die Bevölkerung oder Liechtenstein unmittelbar Waren abholen können. Bei einer Freigabe gelangt die Ware grundsätzlich über die bestehenden Markt- und Vertriebskanäle in das Versorgungssystem.
- Verfügt Liechtenstein über eigene Pflichtlager?
Mit der Einbindung Liechtensteins in die Wirtschaftliche Landversorgung der Schweiz ist die Versorgung des Landes mit den lebenswichtigen Gütern auch in Mangellagen sichergestellt. Zusätzliche Pflichtlager werden daher nicht vorgehalten. Eine Ausnahme bildet das befristete Halten einer eigenen strategischen Gasreserve von 80 Gwh. Dies entspricht ungefähr dem nationalen Erdgasverbrauch von zwei Wintermonaten. Die Reserve wurde 2022 geschaffen und wird in Österreich gelagert, da im Land selbst keine entsprechenden Speicherkapazitäten vorhanden sind. Aktuell wird eine langfristige Lösung geprüft.
- Welche Massnahmen können ergriffen werden, wenn es bei der Versorgung mit Mineral-ölprodukten, Gas oder Strom zu Engpässen kommt?
Wenn die Wirtschaft eine schwere Mangellage nicht mehr aus eigener Kraft bewältigen kann, kann die wirtschaftliche Landesversorgung unterstützend eingreifen. Je nach Situation kommen beispielsweise Pflichtlagerfreigaben, Massnahmen zur Verbrauchsreduktion, Verwendungsbeschränkungen oder Kontingentierungen in Betracht. Die Massnahmen werden dabei auf die konkrete Lage abgestimmt.
Ziel ist immer, eine schwere Versorgungskrise möglichst zu verhindern oder deren Auswirkungen zu begrenzen.
- Welche Massnahmen könnten die Bevölkerung konkret betreffen?
Das hängt vom jeweiligen Energieträger und der Entwicklung der Mangellage ab. Möglich sind beispielsweise Sparappelle, Verbrauchseinschränkungen oder weitere Massnahmen zur Senkung der Nachfrage. Bei einer schweren Energiemangellage können auch Massnahmen umgesetzt werden, die den Alltag direkt betreffen.
Bei Erdölprodukten können zum Beispiel freiwillige Sparappelle, Aufrufe zu weniger Autofahrten oder zur Nutzung des öffentlichen Verkehrs oder weitergehende Massnahmen wie Temporeduktionen vorgesehen werden. Eine mögliche Rationierung von Benzin und Diesel würde erst bei einer erheblichen und länger dauernden Unterversorgung in Betracht gezogen werden.
Bei Erdgas können unter anderem Sparappelle, Einschränkungen bestimmter Verwendungen oder Kontingentierungen für bestimmte Verbraucher vorgesehen werden.
Bei Strom reichen die vorbereiteten Massnahmen von freiwilligen Sparappellen über Verwendungsbeschränkungen und die Kontingentierung von Grossverbrauchern bis hin zu Netzabschaltungen als äusserster Massnahme.
Bei den erwähnten Massnahmen handelt es sich um vorbereitete Kriseninstrumente, nicht um aktuell geltende Massnahmen.
- Hat Liechtenstein die Möglichkeit, unabhängig von der Schweiz Massnahmen zu ergrei-fen oder umgekehrt auf von der Schweiz ergriffene Massnahmen zu verzichten?
Die Einbindung in die wirtschaftliche Landesversorgung der Schweiz schliesst eigene liechtensteinische Vorsorgemassnahmen nicht aus. Liechtenstein kann auf besondere eigene Risiken reagieren. Ein konkretes Beispiel für eine eigene Massnahme ist die strategische Gasreserve.
Gleichzeitig müssen die vom Bundesrat zur Bewirtschaftung einer Mangellage beschlossenen Massnahmen im Regelfall auch in Liechtenstein umgesetzt werden.
- Sind autofreie Sonntage oder Temporeduktionen ein mögliches Szenario?
Verbrauchssenkende Massnahmen wie beispielsweise Aufrufe zum sparsamen Fahren und zur Nutzung des öffentlichen Verkehrs sowie weitergehende Massnahmen wie Temporeduktionen sind grundsätzlich denkbar. Ob und welche Massnahme tatsächlich ergriffen würde, hängt von der konkreten Versorgungslage ab.
- Was kann die Bevölkerung selbst tun, um sich auf einen möglichen Versorgungseng-pass vorzubereiten?
Auch bei einer guten staatlichen Vorsorge bleibt die persönliche Vorbereitung wichtig. Die Regierung empfiehlt der Bevölkerung, einen persönlichen Notvorrat anzulegen, der die Versorgung mit Lebensmitteln, Trinkwasser, Hygieneartikeln und notwendigen Medikamenten für rund eine Woche sicherstellt.
Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer können darauf achten, dass ihre üblichen Energievorräte für die kommende Heizperiode ausreichend sind. Zudem besteht die Möglichkeit, zu prüfen, ob für die jeweilige Liegenschaft alternative Energieträger in Frage kommen. Informationen zu bestehenden Fördermöglichkeiten sind bei den zuständigen Stellen (Energiefachstelle beim Amt für Volkswirtschaft sowie Gemeinden) erhältlich.
- Welche weiteren wichtigen Güter könnten bei einer länger andauernden Blockade der Strasse von Hormus knapp werden?
Neben Energieträgern können auch weitere Güter und Vorprodukte betroffen sein, wenn internationale Lieferketten länger gestört sind. Das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung nennt im Zusammenhang mit der aktuellen geopolitischen Lage zum Beispiel Schmierstoffe, AdBlue, Helium, petrochemische Erzeugnisse, Düngemittel oder industrielle Vorprodukte. Ob daraus tatsächlich eine Mangellage entsteht, hängt insbesondere von der Dauer der Störung, den vorhandenen Lagerbeständen, alternativen Lieferwegen und der Entwicklung der Nachfrage ab.
- Wie lange wird es nach einem Kriegsende voraussichtlich dauern, bis sich die Lage wie-der normalisiert hat?
Das lässt sich nicht pauschal sagen. Selbst wenn eine Krise oder ein Konflikt endet, können Lieferketten, Transportwege und Produktionsanlagen nicht immer sofort wieder zum Normalbetrieb zurückkehren und über längere Zeit beeinträchtigt bleiben. Wie schnell sich die Versorgung normalisiert, hängt insbesondere vom Zustand der Infrastruktur, der Verfügbarkeit alternativer Transport- und Lieferwege sowie vom Wiederaufbau der Logistikketten ab.