Geflüchtete aus der Ukraine in Liechtenstein
In Liechtenstein können bestimmte Personengruppen aus der Ukraine seit dem 16. März 2022 eine vorübergehende Schutzgewährung (Status S) beantragen. Sofern sie die in der entsprechenden Regierungsverordnung festgehaltenen Kriterien erfüllen, erhalten sie ein befristetes Aufenthaltsrecht in Liechtenstein, ohne ein ordentliches Asylverfahren durchlaufen zu müssen. Personen mit vorübergehendem Schutz (S) haben weitgehend die gleichen Rechte wie Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene. Sie erhalten Fürsorgeleistungen gemäss AsylG und AsylV, Taschengeld, Unterbringung und Betreuung und die im Rahmen der obligatorischen Krankenversicherung anfallenden Prämien und Kostenbeteiligungen werden übernommen. Der Schutzstatus erlaubt es schulpflichtigen Kindern, die Schule zu besuchen und Erwachsenen, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Die Schutzbedürftigen sind verpflichtet, nach Möglichkeit selbst für ihren Lebensunterhalt zu sorgen.
Detaillierte Infos zum Schutzstatus (S) sind auf der Website des Ausländer- und Passamts einsehbar.
Unterkünfte für Schutzsuchende
Durch vorausschauendes Handeln und kontinuierliche Planung wird sichergestellt, dass Schutzsuchende aus der Ukraine angemessen untergebracht werden können. In Ergänzung zum Aufnahmezentrum in Vaduz und diversen Einrichtungen in den Gemeinden wurden die Kapazitäten fortwährend erhöht. Zuletzt wurde anfangs September 2023 eine neue Flüchtlingsunterkunft im Triesner Gewerbegebiet eröffnet.
Ebenfalls zu erwähnen ist die grosse Hilfsbereitschaft innerhalb der liechtensteinischen Bevölkerung. Diese äussert sich nicht zuletzt in der privaten Unterbringung von Schutzsuchenden aus der Ukraine.
Einen wöchentlich aktualisierten Überblick über die wichtigsten Zahlen finden Sie in unserem Statusbericht (siehe unten).